Kann meine 17 jährige Tochter zum Freund ziehen und das Kindergeld beanspruchen

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

solange sie mnderjährg ist, kannst du ihr verbieten auszuziehen.

Wenn sie es mit 18 dann tut, dann hat sie Anspruch auf ihr Kindergeld. Da Du ALG2 Empfängerin bist, musst Du ihr keinen Unterhalt bezahlen.

Wenn sie bei ihrem Freund wohnt, muss sie auch dort gemeldet sein. Im Mietvertrag muss sie nicht drin stehen, ihr Freund muss nur den Vermieter informieren, dass sie jetz tauch dort wohnt. Zudem muss der Vermieter ihre Meldebescheinigung unterschreiben.

Für Dich ändert sich, dass nun vielleicht Deine Wohnung für Dich alleine zu groß und zu teuer wird, so dass die ARGE Dich zwingt,in eine kleinere Wohnung zu ziehen.

Geld musst Du ihr gar keins geben, mit ALG2 musst Du ja froh sein, wenn du euch zwei überhaupt über die Runden brngst.

Wenn sie auszieht bekommt sie von Dir ja auch kein Taschengeld mehr, da muss sie dann auch schauen, wie sie zurecht kommt.

dingo1 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 19:32

Danke Reiff, hat mir sehr geholfen. Ja, das Geld ist ja schon so knapp. Sie ist halt der Meinung, das Kindergeld müßte sie bekommen. Das was ich ihr im Monat gebe überschreitet ja schon die Höhe des Kindergeldes. Mit dem Mietvertrag, wäre ja auch eine Absicherung für sie, nicht das irgendwann der Freund sie auf die Straße setzt. Muß ich sie dann wieder aufnehmen? Oder wie geht es dann weiter mit ihr? Ich mache mir ja auch Sorgen um sie und groß helfen kann ich ihr dann auch nicht mehr - jedenfalls finanziell -.

Reiff  02.05.2012, 20:22
@dingo1

sie bekommt von dir im monat schon mehr geld, als das Kindergeld??? Solange sie bei Dir wohnt,ist das KIndergeld dazu da, die laufenden Kosten für sie abzudecken. Also Miete, Strom, Wasser, Essen, Kleidung.

Das Kindergeld ist nicht für die Kinder als Taschengeld gedacht.. lass DIch doch von ihr nicht veralbern!!!!

Erst wenn sie auszieht, DANN bekommt sie das Kindergeld.

Solange sie unter 25 und ohne Berufsausbildung ist, müsstest Du sie wieder bei dir aufnehmen, wenn ihr Freund sie rausschmeißt.

Du hast recht, ohne, dass sie im Mietvertrag steht, könnte ihr Freund sie auf die Straße setzen. Wennsie im Mietvertrag steht,kann das aber auch eine enorme Verpflichtung sein. So wie ich Deine Tochter einschätze, wird diese Beziehung nicht von Dauer sein. Wennsier im Mietvertrag steht, dann muss sie Kündigungsfristen einhalten und steht auch für die Miete gerade. Das sollte sie sich überlegen.

Du musst Deine Tochter auchmal Fehler machen lassen, damit sie lernt, die KOnsequenzen ihres Handelns zu tragen. Was aus ihr wird, hast DU nicht in der Hand, das hat nur sie und das ist auch gut so. Mach Dir nicht so viele Sorgen.

dingo1 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 22:13
@Reiff

der gleichen Meinung bin ich auch. Deshalb habe ich ihr auch gesagt, wenn es ihr nicht passt dann muß sie hier bleiben und essen u trinken, u nicht wie Gott in Frankreich leben wollen. Schon gar nicht wenn man es sich nicht leisten kann.

Ich habe mit hohem Blutdruck zu tun und hatte mich so über ihr Verhalten aufgeregt und mich deshalb hier angemeldet um nicht noch mehr in mich hinein zu fressen.
Du hast vollkommen Recht daß ich darauf nicht eingehen sollte, denn sonst lernt sie es nie. Die Jugend meint heute es gibt alles um sonst. Sie brauchen nur die Hand auf halten ohne zu arbeiten oder einen Handschlag zu tun. Sie muß es an eigenem Leib erleben, sonst wird sie nicht schlau. Reden nützt nichts, nur handeln u sie erleben lassen wie es passieren kann im Leben. Mit dem Mietvertrag stimmt, da hat sie auch Verpflichtungen. Aber aus Fehlern muß man lernen.

Sie meint wohl sie wäre schon ausgezogen, weil sie sich bei ihrem Freund aufhält und will deshalb das Kindergeld beanspruchen.

Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Wäre für einen Rat dankbar. Vielen Dank für deine ehrliche Antwort, so fühlt man sich auch nicht so allein gelassen u brauche mich dann nicht mehr so aufregen.

Reiff  02.05.2012, 22:22
@dingo1

freut mich, wenn ihr Dir helfen konnte. Du hast völlig Rercht.

Sag ihr doch einfach, dass sie ihr Kindergeld bekommt,wenn sie Dir die Meldebescheinigung vom Rathaus zeigt. Also dass sie in der WOhnung von ihrem Freund gemeldet und bei dir abgemeldet ist. Denn erst dann wohnt sie tatsächlich nicht mehr bei dir. Ganz wichtig: nimm ihr den Hausschlüssel für Deine Wohnung ab. Den braucht sie ja nicht mehr, wenn sie bei ihrem Freund wohnt.

dingo1 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 22:31
@Reiff

stimmt, so stünde sie vor vollendete Tatsachen. Ich hatte ihr ja angeboten, bis sie im Februar 18 wird, alles so wie bisher laufen zu lassen. So hätte sie noch etwas Geld zur Verfügung gehabt bis zum Auszug bis 18. Bin ja neu hier u kenne mich noch nicht so aus. Sollte ich mal wieder mit schreiben wollen, kann ich dich unter Freunde irgendwie eintragen?

Reiff  03.05.2012, 07:43
@dingo1

habe dir eine freundschaftsanfrage geschickt.:-)

Mit 17 Jahren hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn du nicht zustimmst, kann sie nicht ausziehen.

dingo1 
Beitragsersteller
 02.05.2012, 13:24

Und wie ist es mit dem Kindergeld. Möchte keinen Ärger mit den Behörden, deshalb hatten wir vor einiger Zeit besprochen, daß sie bis 18 Jahren warten soll, wird sie im Febr. 2013 u alles bis dahin so belassen sollte. Aber sie verlangt immer mehr Geld. Vielen Dank für Antworten