Kindergeld für 20-jährige in der zweiten Ausbildung?
Meine Tochter (20 Jahre) hat vor einigen Tagen ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Aus versch. Gründen (z. B. Aufstiegschancen usw.) wird sie im Herbst eine zweite Ausbildung beginnen, diese in der gleichen Branche, ähnliches Berufsbild. Ist es richtig das somit, also jetzt zum Ende der ersten Ausbildung der Anspruch auf KG erloschen ist und auch während der zweiten Ausbildung kein erneutes KG gezahlt wird?
9 Antworten
Sie würde selbst noch Kindergeld bekommen,wenn sie ihre 3 Ausbildung machen würde !
Ausschlaggebend ist hier nur,das man noch nicht das 25 Lebensjahr erreicht hat.
Eine Ausnahme gibt es hier auch noch,nämlich wenn man beim Bund war oder Zivildienst geleistet hat,dann kommen noch mal die Grundwehrzeit dazu.
Man muss nur erneut einen Antrag stellen und das durch den Ausbildungsvertrag in Kopie nachweisen.
ja, nach abschluß der ersten ausbildung, hat man keinen anspruch mehr auf KG!
ABER: Nehmen wir jetzt den Beruf des Erziehers.
Um den in NRW erlernen zu können, muss man zunächst die Ausbildung zum Kinderpfleger machen, wenn man kein FachAbi hat. Eigentlich ist die regelung, dass man nach der kinderpflege-ausbildung kein kindergeld mehr bekommt, aber da man diese ausbildung braucht um die ausbildung des erziehers zu machen, bekommt man in desem fall auch in der 2. ausbildung KG!
Also zu klären bleibt, ob sie (wenn die beiden ausbildungen im gleichen berreich sind), die erste ausbildung machen musste, um überhaupt die zweite machen zu können?
Für das Kindergeld spielt es keine Rolle, welche Ausbildung sie jetzt macht. Das könnte nur für Unterhaltsansprüche eine Rolle spielen. Es sieht aber nicht danach aus, dass das bei Euch ein Problem sein könnte.
Meine Schwester hat während ihre zweiten Ausbildung auch weiter Kindergeld erhalten. Ob deine Tochter auch weiter Kindergeld erhält steht hier ganz gut beschrieben. :) Sie darf wohl wenn ich das richtig lese nicht über 20 Wochenstunden kommen und nicht zu viel verdienen in der Ausbildung.
http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/zweite-ausbildung.html
Aber wie sieht es bei einer zweiten Ausbildung mit dem Kindergeld ab 2012 aus?
Entscheidend ist zunächst, dass du dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, also noch nicht 25. Jahre alt geworden bist. Nur dann kann Kindergeld gezahlt werden! Wenn du unter 25 Jahre alt bist und nun eine zweite Ausbildung oder ein zweites Studium beginnst, kann Kindergeld weiter gezahlt werden! Dies musst du allerdings bei der Familienkasse belegen! Außerdem darfst du während der zweiten Ausbildung oder dem zweiten Studium keiner "schädlichen Erwerbstätigkeit" nachgehen, wie es im Gesetz heißt. Das bedeutet im Klartext: Du darfst zwar arbeiten, aber nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden. Geringfügige Beschäftigungverhältnisse, also 450-Euro-Jobs zählen auch nicht.
Wenn deinen Eltern keine Kosten mehr durch dich entstehen, müssen sie dir dein Kindergeld auszahlen.
http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/zweite-ausbildung.html#Kindergeld
Kindergeld wird in Erst-, Zweit- und auch noch Mehr -Ausbildungen gezahlt sofern das Alter passt und neben der Ausbildung keine kindergeldschädliche Beschäftigung (mehr wie 20 Wochenstunden) ausgeübt wird.
Eine kindergeldschädliche Beschäftigung kann bei einer bereits abgeschlossenen Ausbildung greifen, aber nur über die Stundenzahl!
Kindergeld in Ausbildung bis Ende des 25. Lebensjahres.
Bin jetzt etwas "verwirrt" ;-) Habe bisher 10 Antworten: 3 x nein, 6 x ja, 1 x evtl. Deine Frage müsste ich wohl auch mit JEIN beantworten. Folgendes in knappen Worten: Sie hat einjährige Ausbildung gemacht zur Gesundheits- und Krankpflegeassistentin, sprich Krankenschwester. Mit dieser ist sie wie gesagt Assistentin und dürfte gem. Ihrer Qualifikation provokativ formuliert nur Essen austragen, Popo abputzen und hätte keine Aufstiegsmöglichkeiten. Nun möchte sie die dreijährige Ausbildung in dem gleichen Beruf machen, wäre also examinierte Krankenschwester. Damit könnte sie später sich spezialisieren, z. B. Ober- oder Stationschwester, OP usw.