Darf man Kindergeld pfänden?
Guten Tag,
Bin alleinerziehende Mutter einer 2 Jährigen Tochter, bin zurzeit noch arbeitslos bis meine Tochter in den Kindergarten geht. Habe auch Schulden die auf meinen Namen gemacht wurden, die ich aber zahlen muss. Nun wurde mir das Kindergeld in höhe von 194€ gepfändet und ich weiß nicht wie ich über die runden kommen soll. Meine frage ist, dürfen die das einfach so, das Kindergeld pfänden? Habe mir jetzt einen Termin gemacht um ein P-Konto einzurichten, aber die 194€ hätte ich trotzdem gebraucht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Wohne in RLP falls das was damit zutun hat.
Schonmal danke für alle ernst gemeinten Antworten.
6 Antworten
Seit es die Möglichkeit gibt, sich ein pfändungsgeschütztes Konto einzurichten, kann jeder Geldeingang gepfändet werden.
Genau deswegen wurde ja die Möglichkeit geschaffen, damit Sozialgelder nicht zur Schuldentilgung verwendet werden können.
Du kannst das P-Konto aber noch für den laufenden Monat einrichten.
Das Kindergeld wird zum Einkommen hinzugerechnet. Das bedeutet, dass es nicht gepfändet werden kann, wenn alle Einzahlungen, die über das Kindergeld hinaus auf Ihrem Konto eingehen, den Freibetrag nicht übersteigen. Sollten Sie mehr verdienen und darüber hinaus Kindergeld bekommen, kann die Bank auch das Kindergeld pfänden. Genau genommen wurde in diesem Fall aber eine Einkommenspfändung vorgenommen, denn Sie haben mehr verdient, als es der Freibetrag erlaubt.
Wenn Sie jedoch keinen Pfändungsschutz auf Ihr Konto beantragen, ist das Kindergeld pfändbar. Sie können den Pfändungsschutz bis zu vier Wochen nach einer erfolgten Kontopfändung veranlassen.
Nein, da zum Zeitpunkt der Pfändung kein P-Konto bestand. Da deine Bank, im Auftrag der Gläubiger gehandelt hat und seit 2010 auch Sozialleistungen pfändbar sind, falls kein P-Konto besteht, ist das Geld wohl verloren, tut mir leid.
Das stimmt so nicht. Der Pfändungsschutz gilt 4 Wochen rückwirkend.
Ja, das stimmt, aber in der Frage stand das nicht nicht. Deshalb bin ich mal vom Standardfall ausgegangen. Da die Pfändung ja nun Zeitnah erfolgt ist, kann der Betrag natürlich zurückgeholt werden.
Äh, bitte?
"Das Geld wurde heute gepfändet, habe morgen einen Termin um mir einen pfändungsschutz zu machen. Habe ich da noch irgendwelche möglichkeiten, das Geld zurück zu bekommen?"
Ich danke ihnen für die Info!
https://www.schuldnerberatung-schulz.de/kindergeld-pfaendbar/
Über viele Jahre bestand die Regelung, dass Sozialleistungen nicht pfändbar sind. Dies hat sich seit dem 1. Juli 2010 geändert, seit es das Pfändungsschutzkonto gibt. Durch ein solches Konto kann ein Schuldner über den pfändungsfreien Betrag verfügen. Außerdem wird auf diese Weise sein soziokulturelles Existenzminimum gesichert.
Ergo - ja - "Kindergeld" - sprich auch dieser auf dem Konto eingehende Betrag ist pfändbar, wenn Du kein P-Konto eingerichtet hast.
Aus Google
Kindergeld Pfändbar
Das Kindergeld wird zum Einkommen hinzugerechnet. Das bedeutet, dass es nicht gepfändet werden kann, wenn alle Einzahlungen, die über das Kindergeld hinaus auf Ihrem Konto eingehen, den Freibetrag nicht übersteigen. ... Wenn Sie jedoch keinen Pfändungsschutz auf Ihr Konto beantragen, ist das Kindergeld pfändbar.19.09.2017
Kindergeld Pfändbar
Das Kindergeld wird zum Einkommen hinzugerechnet. Das bedeutet, dass es nicht gepfändet werden kann, wenn alle Einzahlungen, die über das Kindergeld hinaus auf Ihrem Konto eingehen, den Freibetrag nicht übersteigen. ... Wenn Sie jedoch keinen Pfändungsschutz auf Ihr Konto beantragen, ist das Kindergeld pfändbar.
Das Geld wurde heute gepfändet, habe morgen einen Termin um mir einen pfändungsschutz zu machen. Habe ich da noch irgendwelche möglichkeiten, das Geld zurück zu bekommen?