Kindergeld, Student ausgezogen und geschiedene Eltern

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Das Kindergeld bekommt der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind allein, bekommt der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt bezahlt. Deshalb brauchen sie den Mietvertrag. Eine Auszahlung des Kindergeldes an Dich selbst kannst du nur beantragen, wenn Du allein lebst und keinen Unterhalt, mindestens in Höhe des Kindergeldes, bekommst. Dein Vater muss das Kindergeld beantragen und kann Deine Bankverbindung angeben oder weiterhin eine Überweisung an Dich tätigen. Du selbst kannst nicht viel tun. Die Familienkasse, die für Deinen Vater zuständig ist, klärt den Wechsel mit der bisherigen.

7Mineralwasser 
Beitragsersteller
 25.07.2014, 22:58

Super genau so hatte ich das jetzt auch verstanden. Eine Sache nur.

Die Familienkasse, die für Deinen Vater zuständig ist, klärt den Wechsel mit der bisherigen.

Gibts es mehrere Familienkassen? Wenn ja dann denke ich mir das meine Mutter und mein Vater bei unterschiedlichen sind. Muss ich das was beachten? An wen sollte mein Vater den Antrag schicken?

Außerdem hatte die Dame mir am telefon noch gesagt, dass meine Mutter nicht angeben müsste das ich ausziehe, weil dies ja schon durch den Antrag meines Vaters geschieht. is dies richtig? Sollten wir beides machen?!

Alfred06  03.08.2014, 18:53
@7Mineralwasser

Familienkassen sind regional zuständig und an die Arbeitsagenturen angegliedert. Sollte einer im öffentlichen Dienst tätig sein, hat der Arbeitgeber eine Familienkasse, die zuständig ist. Die für Deinen Vater örtlich zuständige Familienkasse regelt alles. Deine Mutter muss nicht mitteilen, dass Du ausgezogen bist, kann es aber. Evtl. wird auch noch bei Ihr nachgefragt, weil die Anmietung einer Wohnung zu Ausbildungszwecken nicht immer auch die Aufgabe der Haushaltszugehörigkeit bedeutet. Wenn die aufgegeben wird, wird evtl. auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgegeben (Steuerkl. 2, wenn Du Einzelkind bist), es kommt aber der Ausbildungsfreibetrag hinzu wegen der auswärtigen Unterbringung.

Alfred06  11.08.2014, 17:55
@Alfred06

Danke für den Stern.

Alfred06  25.07.2014, 20:04

"(1) 1Ist ein Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen (vgl. aber DA 63.1.3 Abs. 2), so erhält derjenige das Kindergeld, der dem Kind (laufend) Barunterhalt zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, steht das Kindergeld vorrangig demjenigen zu, der dem Kind (laufend) den höheren Unterhalt zahlt." DA-FamEStG

Okey, ich habe in der Familienkasse grade angerufen. Wenn ich ausziehe muss meine Mutter angeben das ich nicht mehr bei ihr wohne, dadurch wird überprüft wer den nun kindergeldberechtigt ist und es würde rauskommen das es mein Vater wäre. Er würde dann angeschrieben, dass er einen Antrag für Kindergeld machen sollte. Schneller geht es aber, wenn mein Vater direkt wenn ich ausziehe den Antrag erstellt. Dort kann dann meine Bankverbindung angegeben werde. Außerdem soll ich noch eine Studiumbescheinigung mitgeben sowie eine Kopie meines Mietvertrages. Wobei ich dass nicht ganz mit dem Mietvertrag verstanden hatte. Anscheinend macht es einen unterschied ob ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin oder komplett ausgezogen bin. Ich werde nächste woche einfach persönlich in der Familienkasse mit all diesen Sachen ausgeüfflt vorbeischauen und dort abgeben und evlt noch Fragen zu klären. Ich würde mich trotzdem noch über Kommentare und Hilfe freuen, den die Leute am Telefon scheinen nicht immer alles zu erklären und wollen schnell auflegen.

Ein Ummeldebescheinigung wollten sie aber nicht haben.

Dann ruf doch einfach bei der Familienkasse an und frag, was du genau brauchst fuer den Abzweiungsantrag. Besser als dort was hinschicken ist sicher dort direkt vorbei zu gehen. Denn ein Abzweigungsantrag wird oft auch abgelehnt. Mindestens mal musst du sicher nachweisen, dass du unter einer anderen Adresse gemeldet bist als deine Eltern und dass die Kindergeldberechtigten mit der Abzweigung einverstanden sind, das brauchst du auch.

Wie kommst du denn drauf, dass dein Vater ploetzlich Kindergeldberechtigt wird, hat er denn das beantragt bei der Familienkasse. Wenn deine Mutter bisher das Kindergeld bekommen hat, dann bekommt sie es ja auch weiter, so lange dein Vater nichts anderes beantragt hat.

Am Einfachsten ist es sicher, wenn du dich mit deiner Mutter gut verstehst, dass sie dir das Geld monatlich einfach weiter ueberweist und du alles so laufen laesst, wie bisher. Dann gibt es auch keine Probleme.

Ansonsten lass deine Eltern einfach jeweils etwas unterschreiben, wo sie erklaeren, dass sie mit der Abzweigung des Kindergeldes an dich ab... einverstanden sind, da du einen eigenen Hausstand fuehrst und nicht mehr zu Hause wohnst (mit Namen und Adresse von dir und deinen Eltern und Geburtsdaten) und dann ein Schreiben, dass du die Abzweigung beantragst und eine Kopie der Ummeldebescheinigung.

Alfred06  25.07.2014, 20:00

"(1) 1Kindergeld kann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte regelmäßig keinen Unterhalt oder Unterhalt nur in einer Höhe leistet, der die Höhe des anteiligen Kindergeldes unterschreitet....3Eine Auszahlung an das Kind selbst ist nur möglich, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt."DA-FamEStG

Wenn das Kind Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes bekommt, ist eine Abzweigung nicht möglich.

7Mineralwasser 
Beitragsersteller
 25.07.2014, 14:27

Ich hatte es so verstanden, dass mein Vater Kindergeldberechtiger wird, weil er mehr unterhalt bezahlt und ich nicht mehr bei meiner Mutter wohne. Was mich verwirrt, ist, dass ich nicht weiß wer jetzt entscheiden kann wohin das Kindergeld geht. Ist mein Vater automatisch Kindergeldberechtigt, oder muss er das erst beantragen?

Und was meinst du mit Ummeldebescheinigung? Einen Zettel den ich beim Einwohnermeldeamt bekommen, wenn ich mich im neuen Wohnsitz anmelde?

Alfred06  25.07.2014, 19:54
@7Mineralwasser

Die Eltern sind und bleiben beide berechtigt, ausgezahlt wird immer nur an einen.