Wie kann ich nachweisen das ich keine Religionsangehörigkeit habe?

8 Antworten

Bist du getauft worden?

Dann wärst du automatisch Mitglied der entsprechenden Konfession. Nach der Taufe wird vom jeweiligen Pfarramt eine "Vollzugsmeldung" an das Einwohnermeldeamt geschickt. Dieses vermerkt die Religionszugehörigeit auf dem "Stammblatt". Dort bleibt es so lange, bis du aus der Kirche austrittst oder die Konfession wechselst. Von dort geht auch die Meldung über die Steuerkarte an das jeweilige Finanzamt.

Wenn du nicht getauft bist, könntest du versuchen zu klären, wie ein entsprechender Eintrag auf dein Stammblatt gekommen ist. Das Recht zur Einsicht und auch auf Hilfe der entsprechenden Beamten beim Einwohneramt (auch beim Finanzamt) steht dir zu.

Die werden immer verrückter bei den Ämtern. Hast du nicht gesagt, daß du nie Mitgleid einer Konfession warst? Wie soll man einen Negativ-Beweis erbringen? Frag den Sachbearbeiter das. Notfalls muß eine Eidesstattliche Erklärung genügen. Frag ihn, wie andere von Geburt an konfessionslose oder mulimische Bürger ihre Steuerkarte bekommen.

Vielleicht könntest du auch von der Evang. Kirche eine Bestätigung bekommen, dasß du nie Mitgleid warst, aber eigentlich ist der selbstständige Eintrag des Sachbearbeiters eine Frechheit. Beschwer dich! Man kann nix beweisen, was es nicht gibt.

Während Deiner Ausbildung war Dein Einkommen wahrscheinlich so gering, dass weder Lohn- noch Kirchensteuer abgeführt werden musste. Es wird aber wohl Deine Religion bereits länger auf der Steuerkarte eingetragen sein.

Wahrscheinlich hat Dich Dein Arbeitgeber als "evangelisch" beim Finanzamt gemeldet. Vielleicht hat er Dich zu Beginn der Lehre danach gefragt, jedoch kommen auch Fälle vor, dass Arbeitgeber einfach aus Bequemlichkeit die in der Gegend vorherrschende Konfession für ihren Beschäftigten angeben.

Du solltest also zunächst mit Deinen Eltern, die ja wahrscheinlich den Lehrvertrag mit unterschrieben haben, und dann mit Deinem Lehrherrn - Arbeitgeber reden.

Erst wenn sicher feststeht, dass Du nicht , wie oben geschildert, als evangelisch gemeldet wurdest, könntest Du Dich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters beim Finanzamt wenden. Der wird dann schnell die Angelegenheit in Deinem Sinne richtigstellen.

Hast Du da mal beim Rathaus nachgefragt? Vielleicht ist das dort auch registriert? Es ist immer äußerst schwierig, etwas nachzuweisen, das es nicht gibt.

Terezza  23.09.2012, 14:49

das ist nicht nur schwierig, physikalisch dürfte das unmöglich sein. Und man kann nicht von den Bürgern verlangen, daß sie von allen Konfessionen eine Negativ-Auskunft gegen Gebühr einholen, wiel das FA sich Frechheiten rausnimmt.

Falls du bisher Kirchensteuer gezahlt hast, weil dein Betrieb das so weitergegeben hat, dann fordere diese vom Finanzamt zurück, denn dort geht auch die Kirchensteuer hin. Kläre das aber zuerst in deinem Ausbildungsbetrieb, ob die dich als evangelisch in den Abrechnungsunterlagen geführt haben. Wenn es ein Versehen des Betriebes ist, dann fordere von dem deine Abzüge zurück und lass dir von ihm den Irrtum bescheinigen, was du dann dem Finanzamt vorlegen kannst.