Kindergeld Rückforderung: Wird diese einfach abgebucht?
Hallo,
meine Mutter ist Kindergeldberechtigte.Als Konto für das Kindergeld hatte Sie für mich und meinen kleinen Bruder mein Konto angegeben.
Wird das Kindergeld bei einer Rückforderung von mir oder von ihr eingefordert?Kann die Kindergeldkasse mein Konto pfänden?Kann die Kindergeldkasse einfach das Geld abbuchen bei mir?
Nachtrag:
Ich habe im Internet folgendes gefunden:
http://www.familienkasse-info.de/fragen-zum-kindergeld.php#8
Ist das so gültig und falls ja, woher wissen die dann ob das mein Konto oder das meiner Mutter ist auf das es ging?
8 Antworten
Kein Amt / Behörde zieht vom Konto Geld ab,wenn etwas zu unrecht bezogen wurde dann kommt ein Rückforderungsbescheid ins Haus und das in der Regel bei dem,der auch den Antrag gestellt hat bzw.der Berechtigte ist und das ist deine Mutter !
Zugriff aufs Konto ist nur dann möglich,wenn ein gerichtlicher Titel erwirkt wurde und somit dann eine Konto bzw.Lohnpfändung durchgeführt werden könnte.
Sollte dich das dann doch betreffen,dann würdest du angeschrieben und kannst dein Konto dann umwandeln lassen in ein P - Konto,dann darf dein Konto bzw.auch Lohn bis zum Pfändungsschutz nicht gepfändet werden,sollte bei 1 Person bei über 1050 € Netto pro Monat liegen.
Aber du warst ja gar nicht die berechtigte Person,sondern deine Mutter und die wird ja auch den Antrag gestellt haben,deshalb sollte die Forderung auch an deine Mutter gehen.
Ich frage mich nur warum das Kindergeld deines Bruders auf dein Konto weiterhin überwiesen wurde,wenn du doch gar keines mehr bekommen hast,dann hätte deine Mutter eine neue Veränderungsmitteilung an die Familienkasse schicken können und die Bankverbindung des Bruders angeben können.
Du solltest aber auf jeden Fall aus der Sache raus sein,denn du kannst die Überweisung des Kindergeldes an deinen Bruder doch sicher belegen und dann würde dein Bruder ( wenn schon min.18 ) ggf.für die Rückzahlung aufkommen müssen,wenn es deine Mutter nicht kann oder es würde mit evtl. in Zukunft zustehenden Leistungen verrechnet.
Was heißt das? Also bin ich raus aus der Sache?
Wenn es nicht dein Kindergeld war,du es nachweislich an deinen Bruder weiter geleitet hast und deine Mutter ja die berechtigte Bezugsperson und Antragstellerin war und ist,warum solltest du dann für eine Rückforderung aufkommen müssen,da ist deine Mutter oder dein Bruder in der Pflicht und nicht du !
Danke dir für deinen Stern
Wohl eher Danke für die ausführliche Antwort
Deine mutter bekomt einen Rückforderungsbescheid und muss dann das zuviel gezahlte zurück zahlen - ggfls. kan man ihr auch anbieten den überzahlten Betrag mit künftigen Äuzahlungen zu verrechnen. (Aufrechnung)
Kindergeld wird sie wohl nie mehr bekommen. Ging halt nur darum ob ich mit drin hänge in der Geschichte.
Sie war die Berechtigte und sie muss auch für die Rückzhalung gerade stehen .... wenn sie vergessen hat Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, das heißt Tatssachen woraus sich der Wegfall der Kindergeldberechtigung ergibt, kann der Träger (Agentur für Arbeit vermutlich) zusätzlich auch noch Strafanzeige erstatten ...
Du hast mit der Sache nichts zu tun, da Du das Geld nur weitergereicht hast
Warum soll es denn zurück gefordert werden? Ich meine, wenn zuviel gezahlt wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann muss man das eben zurück zahlen. Das macht aber derjenige, der auch immer die Zahlungen erhalten hat. Eine andere Kontonummer haben die auch nicht.
Ich selber bekomme schon seit langem keines mehr aber das meines Bruders der es anscheinend zu Unrecht bekam.
Das habe ich ihm immer überwiesen, da es bald zurückgefordert wird und ich keine Auskunft von Kindergeldkasse bekomme weil ich nicht Kindergeldberechtigt bin und meine Mutter mir auch nicht antworten wird bin ich etwas aufgeschmissen. Es geht um viel Geld das ich nicht habe und nie hatte.
Das muss sich doch mit der Familienkasse klären lassen. Du hat doch Belege etc. Am besten mal hinfahren.
Teile der Kasse mit, dass du das Geld deiner Mutter überwiesen hast.Sie möchte sich an sie wenden wegen evtll. Rückforderung. Einfach abbuchen geht nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kontoinhabers.
Außerdem kann jeder abgebuchte Betrag, ob zu Recht oder zu Unrecht abgebucht, innerhalb von 8 Wochen umgehend zurück gefordert werden. Das macht dia Bank augenblicklich. Da es sich wohl um eine recht stattliche Forderung handelt, würde eine versuchte Abbuchung aber vermutlich ohnehin nicht ausgeführt werden. Diese ist ja nur im Rahmen des Gutabens, bzw. Dispos ausführbar.
Deine Mutter sollte um Ratenzahlung bitten. Hat denn keiner bei euchg gewusst, dass die Zahlungen unrechtmäßig waren? Irgendwann fliegt so was immer auf, dann kommt der bittere Schluss.
Aber, wieso waren denn die Zahlungen überhaupt unberechtigt, wenn es dein "kleiner" Bruder ist. Hat der schon eine Lehre abgeschlossen?
Lehre wurde abgebrochen. Ich wusste von nichts und war nur der "dumme" in der Mitte. Den Brief bekam meine Mutter.
Da warst du leider zu gutgläubig. Am besten würde ich da mal persönlich hingehen, wenn es möglich ist.Oder anrufen und schreib dir auf, mit wem du gesprochen hast. Ein/e andere/r weiß sonst vielleicht wieder nichts davon.
Das Geld wir bei demjenigen zurückgefordert,der es erhalten hat. bevor irgendwas passiert bekommt ihr ein schrieben, aber ja sie können es abbuchen.
Auch von meinem Konto?
Ich selber bekomme schon seit langem keines mehr aber das meines Bruders der es anscheinend zu Unrecht bekam.
Das habe ich ihm immer überwiesen aber mir wird keiner was wieder geben.
Behörden benötigen keinen gerichtlichen Titel, ein bestandskräftig gewordener Bescheid reicht aus.