Kindergeld: Mache Pause vor dem Studium. Wird weiter gezahlt?
Letztens kam ein Brief rein, dass Kindergeld gestrichen wird, weil ich jetzt mein Abi hab und die Schulbildung somit abgeschlossen ist. Wenn ich jetzt studieren würde, würden sie weiter zahlen. Jetzt ist es aber so, dass ich zum nächsten oder übernächsten Semester, so wie die fordern, noch nicht anfangen kann. Also kann ich mich erst Mai nächsten Jahres bewerben und ob ich dann reinkomm ist unklar. Reicht es denen zu wissen, dass ich studieren will und dass ich bis dahin ein Praktikum machen werde, der meine Chancen reinzukommen steigern würde? Würden sie in der Zwischenzeit zahlen oder muss ich jetzt Arbeitslosengeld beantragen? verwirrt
3 Antworten
Hallo Blaxiii,
das Kindergeld wird nur weiter gezahlt, wenn du innerhalb 4 Monaten dein Studium aufnimmst. In deinem Fall verlierst du deinen Kindergeldanspruch. Du wirst dich beim Arbeitsamt melden müssen, damit dein Anspruch nicht verloren geht.
LG :)
BFH 9.6.1999, VI R 33/98 Ein Praktikum ist Berufsausbildung. Es muss lediglich dem angestrebten Berufsziel dienen, hier dem angestrebten Studienabschluss. Über sein Berufsziel bestimmt jeder selbst. Wenn man sich sofort im Anschluss an die Schule um einen Ausbildungsplatz/Studium beworben hat, kann man auch die 4 Monate überschreiten, wenn man nichts bekommt oder eine Zusage für einen späteren Termin. Wichtig ist der Nachweis der Bemühungen. Wenn man nichts unternimmt, hat man auch für diese 4 Monate keinen Anspruch.
gerne :)
Stimmt nicht ganz. Ich habe bei der Familienkasse angerufen, da meine Tochter auch erst ein Praktikum machen möchte. Dort sagte man mir, daß eine Praktikumsbescheinigung und eine Absichtserklärung (zb. fange zum Wintersemester 13 mein Studium an`) der Kindergeldkasse genügen würde. Ruf einfach mal in Berlin an, die geben dir gerne Auskunft. Liebe Grüße Iris
Tschuldigung, Familienkasse (Kindergeldkasse) ist bei mir in Koblenz, nicht in Berlin Iris
dankeschön :)