Kindergeld: Mache Pause vor dem Studium. Wird weiter gezahlt?

3 Antworten

Hallo Blaxiii,

das Kindergeld wird nur weiter gezahlt, wenn du innerhalb 4 Monaten dein Studium aufnimmst. In deinem Fall verlierst du deinen Kindergeldanspruch. Du wirst dich beim Arbeitsamt melden müssen, damit dein Anspruch nicht verloren geht.

LG :)

Zufaelliger  13.06.2012, 13:50

BFH 9.6.1999, VI R 33/98 Ein Praktikum ist Berufsausbildung. Es muss lediglich dem angestrebten Berufsziel dienen, hier dem angestrebten Studienabschluss. Über sein Berufsziel bestimmt jeder selbst. Wenn man sich sofort im Anschluss an die Schule um einen Ausbildungsplatz/Studium beworben hat, kann man auch die 4 Monate überschreiten, wenn man nichts bekommt oder eine Zusage für einen späteren Termin. Wichtig ist der Nachweis der Bemühungen. Wenn man nichts unternimmt, hat man auch für diese 4 Monate keinen Anspruch.

Blaxiii 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 14:18

dankeschön :)

Steinbock123  14.05.2012, 18:36
@Blaxiii

gerne :)

Stimmt nicht ganz. Ich habe bei der Familienkasse angerufen, da meine Tochter auch erst ein Praktikum machen möchte. Dort sagte man mir, daß eine Praktikumsbescheinigung und eine Absichtserklärung (zb. fange zum Wintersemester 13 mein Studium an`) der Kindergeldkasse genügen würde. Ruf einfach mal in Berlin an, die geben dir gerne Auskunft. Liebe Grüße Iris

Tschuldigung, Familienkasse (Kindergeldkasse) ist bei mir in Koblenz, nicht in Berlin Iris