Wie viel Geld steht mir zu wenn ich mit 17 ausziehe?
Hallo ! Ich bin 17 Jahre alt und werde mehr oder weniger gezwungen auszuziehen. Ich habe grade mein Abitur gemacht und wollte nächstes Jahr Audiodesign studieren. Ich weiß, dass mir 184€ Kindergeld zustehen. Wie wird die Sache mit dem Unterhalt geregelt ? Stehen mir noch weitere Gelder außer dem Kindergeld zu ?
Gruß, Philip
7 Antworten
So lange du nicht volljaehrig bist, muessen deine Eltern alles regeln, also auch eine Wohnung fuer dich anmieten und bezahlen und dafuer Sorgen, mit Geld oder Sachleistungen, dass du alles zum Leben hast, was du brauchst.
Erst mit 18 kannst du das machen, eine Wohnung anmieten und Kindergeld abzweigen lassen z.B. Wenn deine Eltern genug Einkommen haben, kannst du sie per Anwalt auf Unterhalt verklagen, dir stehen dann mit Kindergeld ca. 670 Euro zu. So lange du aber nicht studierst, kannst du dir auch einen Job suchen, da steht dir kein Unterhalt zu.
Schmeissen deine Eltern dich raus, brauchst du das schriftlich, dann kannst du auch Alg2 beantragen, sonst darf man nicht ausziehen unter 25. Faengt dein Studium an, muesstest du Bafoeg beantragen.
Dir steht nur Unterhalt von dienen Eltern zu, wenn du eine Ausbildung machst oder studierst. Das Kindergeld steht dir nicht zu. Aber deine Eltern können es dir abtreten.
Der Unterhalt der Eltern muss auch nicht finanziell sein, Es kann auch durch Naturalien sein oder in dem sie dir die Miete zahlen,
Gar keines.
Solange Du noch nicht volljährig (18) bist, müssen Deine Eltern für Dich sorgen.
Wie sie das machen, bleibt ihnen überlassen...., sie könnten Dir das Ausziehen verbieten oder Dir auch eine Wohnung mieten, Dir essen zur Verfügung stellen oder mit Dir zusammen einkaufen etc...., sie können Dir Geld geben - müssen es aber nicht.
Auch auf das Kindergeld selbst hast Du keinen Anspruch - diesen hättest Du erst, wenn Du als Volljähriger nicht mehr zu Hause wohnst.....
So lange du keine Erstausbildung / Studium abgeschlossen hast, sind deine Eltern finanziell für dich zuständig. Wenn ein Auszug unbedingt notwendig ist, z. B. weil du weiter weg studieren musst, dann müssen deine Eltern die Wohnung finanzieren, Leistungen vom Staat stehen dir nur zu, wenn deine Eltern nicht in der Lage sind alles selbst zu bezahlen. Wenn dein Auszug nicht unbedingt notwendig ist, sondern du einfach langsam mal eine eigene Wohnung willst usw., dann können deine Eltern von dir verlangen, dass du so lange noch zu Hause wohnen bleibst..
Deine Eltern sind verpflichtet dich zu unterhalten.. wenn sie dies nicht in Form von Verpflegung, Kost und Logie machen, dann mit Geld.
Was darf ich denn konkret von meinen eltern 'verlangen', wenn ich ausziehe ? (Ich werde ein Studium/eine Ausbildung erst im nächsten Jahr beginnen, also erst nachdem ich mehrere monate ausgezogen bin.)
..wobei man sie aber nicht zwingen kann, Barunterhalt zu leisten. Das wäre freiwillig. Es sei denn der Fragesteller macht eine Ausbildung so weit vom Elternhaus entfernt, dass ihm Pendeln nicht zuzumuten ist.