Kindergeld bei Erststudium und 21 Stunden Arbeit?

1 Antwort

Also die Einkommenshöhe für den Kindergeldanspruch spielt schon 10 Jahre überhaupt keine Rolle mehr ;-)

Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium darf die 20 Wochenstdn.grenze nicht überschritten werden für den Kindergeldanspruch. Dabei spielt die Verdiensthöhe überhaupt keine Rolle!

Da es bei dir das Erststudium ist, hast du mit deinen 21 Wochenstunden ein Problem mit deinem Studentenstatus: du bist dann leider mehr Arbeiter als Student und verlierst damit deinen Studentenstatus und die Eltern verlieren somit den Kindergeldanspruch für dich :-((

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Näheres in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
demetri 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 08:30
"Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudium
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen."

Da steht man erhält Kindergeld während eines Erststudiums, egal wieviel man verdient oder wieviel man arbeitet. Also müsste ich doch weiterhin Kindergeld bekommen, oder verstehe ich das gerade falsch?

Danke aber schonmal für deine gute und ausführliche Antwort.

siola55  18.11.2021, 10:02
@demetri

Die Verdiensthöhe spielt keine Rolle, sondern die Anzahl der Stunden wegen dem Studentenstatus! Die 20 Stdn.-Grenze spielt hier erst mal keine Rolle, da dies ja ein Erststudium ist.

Jedoch solltest du dir vllt. mal schriftlich von der Familienkasse den Studentenstatus und somit den Kindergeldanspruch bestätigen lassen trotz deiner 21 Stdn.-Woche, da hier immer wieder unterschiedliche Meinungen auftreten!

Dann bist du auf der sicheren Seite...

siola55  18.11.2021, 10:25
@siola55

Ich wünsche dir, daß meine Einschätzung zu den 21 Stdn. in der Woche beim Studentenstatus nicht zutrifft und somit ein Kindergeldanspruch besteht!

siola55  18.11.2021, 13:38
@demetri

Vllt. irre ich mich auch mit dem Studentenstatus beim Kindergeldanspruch!? Ich denke hier z.B. an das Werkstudentenprivileg - hier verlierst du den Studentenstatus bei mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit, da du mehr Arbeiter bist als Student und verlierst somit den Vorteil einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit:

2. Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?

Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für dich auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.

Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Als StudentIn bist du dennoch krankenversichert und musst evt. auch Beiträge zahlen.

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php