Kindergeld bei Erststudium und 21 Stunden Arbeit?
Hallo!!!
Ich studiere im Moment (Erststudium) und möchte nun anfangen zu arbeiten.
Ich habe eine Stelle die aber 21 Stunden hat.
Ich blicke da leider nicht ganz durch.
Meine Frage ist jetzt, bekomme ich weiterhin volles Kindergeld, wenn ich jede Woche 21 Stunden arbeite?
Und ist die Höhe des Einkommens egal?
Dass ich dann die kompletten Sozialversicherungen zahlen muss und dann nicht mehr familienversichert bin weis ich.
1 Antwort
Also die Einkommenshöhe für den Kindergeldanspruch spielt schon 10 Jahre überhaupt keine Rolle mehr ;-)
Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes StudiumVolljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium darf die 20 Wochenstdn.grenze nicht überschritten werden für den Kindergeldanspruch. Dabei spielt die Verdiensthöhe überhaupt keine Rolle!
Da es bei dir das Erststudium ist, hast du mit deinen 21 Wochenstunden ein Problem mit deinem Studentenstatus: du bist dann leider mehr Arbeiter als Student und verlierst damit deinen Studentenstatus und die Eltern verlieren somit den Kindergeldanspruch für dich :-((
AusbildungsstatusOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Näheres in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Gruß siola55
Die Verdiensthöhe spielt keine Rolle, sondern die Anzahl der Stunden wegen dem Studentenstatus! Die 20 Stdn.-Grenze spielt hier erst mal keine Rolle, da dies ja ein Erststudium ist.
Jedoch solltest du dir vllt. mal schriftlich von der Familienkasse den Studentenstatus und somit den Kindergeldanspruch bestätigen lassen trotz deiner 21 Stdn.-Woche, da hier immer wieder unterschiedliche Meinungen auftreten!
Dann bist du auf der sicheren Seite...
Ich wünsche dir, daß meine Einschätzung zu den 21 Stdn. in der Woche beim Studentenstatus nicht zutrifft und somit ein Kindergeldanspruch besteht!
Vllt. irre ich mich auch mit dem Studentenstatus beim Kindergeldanspruch!? Ich denke hier z.B. an das Werkstudentenprivileg - hier verlierst du den Studentenstatus bei mehr als 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit, da du mehr Arbeiter bist als Student und verlierst somit den Vorteil einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit:
2. Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für dich auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
- Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden
- Das Studium steht im Vordergrund
Als StudentIn bist du dennoch krankenversichert und musst evt. auch Beiträge zahlen.
Da steht man erhält Kindergeld während eines Erststudiums, egal wieviel man verdient oder wieviel man arbeitet. Also müsste ich doch weiterhin Kindergeld bekommen, oder verstehe ich das gerade falsch?
Danke aber schonmal für deine gute und ausführliche Antwort.