Kann ich Kindergeld beantragen wenn ich 5 Absagen und eine Zusage zum Studium bekomme, aber mich gegen das Studium entscheide und nur die Absagen abschicke?
Ich bin gerade dabei mich auf ein Medizinstudium zu bewerben, da ich vorhabe erst im Wintersemester 2016 anzufangen möchte ich Absagen bekommen, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können. Da mein NC bei 1,4 liegt könnte es allerdings sein, dass ich an einer Uni angenommen werde. Entfällt in diesem Fall mein Anspruch auf Kindergeld auch wenn ich von 10 anderen Unis vorher abgelehnt wurde und ich nur diese dem Antrag auf Kindergeld hinzufüge? Ich würde die Bewerbung gerne so realitätsnah wie möglich gestalten und wirklich die Unis auswählen an denen ich nächstes Jahr studieren möchte, um zu sehen welche Chancen ich habe. Diese haben meistens einen NC von 1,1 bis 1,3. Daher bin ich momentan im Zwiespalt ob ich die Bewerbung nicht so ändern sollte, dass ich eh gar keine Chance habe, und am Ende kein Problem wegen des Kindergeldes bekomme.
4 Antworten
Ich habe mich allerdings schon für ein Praktikum im Krankenhaus beworben und eine Zusage erhalten und werde danach vorraussichtlich noch für 3 Monate ins Ausland gehen, daher könnte ich frühestens im Sommersemester 2016 anfangen zu studieren. Deswegen würde ich gerne wissen, ob mir in diesen 6 Monaten Kindergeld trotz einer hypothetischen Zusage zusteht.
Warte, bis du eine schriftliche Zusage des Praktikumplatzes hast und reiche sie beim Amt ein. Nach einer Übergangszeit von 6 Monaten musst du im Antrag halt wieder eintragen, dass du Studienplatzsuchend bist. LG
Wenn du in Deutschland lebst, musst du dich für Medizin nach wie vor über eine zentrale Onlineplattform (hochschulstart) bewerben, was früher die ZVS war. Dort kann man nur maximal 6 Wunschunis angeben. Wenn du dich bei 6 Unis bewirbst und alle absagen, hast du kein Problem. Aber wenn dir eine zusagt und du deshalb nur die 5 Absagen bei der Familienkasse angibst, könnte es Nachfragen geben. Die Leute dort sind nämlich leider auch nicht strohdoof und kennen diese Masche mit dem Kindergeld. Daher wissen sie wahrscheinlich auch, dass man sich bei 6 Unis bewerben kann und werden mal nachhaken.
Aber: Es bringt sowieso nichts, deine Chancen in diesem Jahr zu testen, denn nächstes Jahr kann alles anders sein. Der NC wird jedes Jahr neu berechnet und richtet sich nach der Anzahl der Bewerber und deren Abschlussnoten. Kurz erklärt- die Besten werden der Reihe nach angenommen, solange bis keine Plätze mehr übrig sind. Sollten sich nächstes Jahr also viel mehr Leute für Medizin bewerben, werden die NCs in die Höhe schießen. Das habe ich mal bei einem Fach erlebt. Innerhalb eines Jahres ist der NC von 2,9 auf 1,9 angesprungen, weil sich so viele beworben haben. Also kannst du dir solche Experimente, so verlockend eine Bestätigung auch wäre, eigentlich gleich sparen.
Nein, auch wenn du studierst, steht dir (bzw deinen Eltern) das Kindergeld weiter zu. LG
was ist das denn für eine quere denke? du hast einen schnitt von 1,4 (ein NC ist nochmal was anderes!)? naja... unabhängig von diesen schrägen überlegungen und dem thema ´allgemeinbildung´: das kindergeld steht deinen eltern bzw. dir bis 25 zu, solange du in der ausbildung bist; hauptsache, du beginnst eine.
sorry, ich wollte dich nicht angreifen, sondern fand nur, dass deine steuerungsideen und -instrumente nicht wirklich klarheit schaffen. es ist eigentlich ganz einfach: bis zum 18. lebensjahr gibt es einen grundsätzlichen anspruch auf kindergeld. danach bis zum 25. lebensjahr, sofern man sich in der ausbildung befindet. gibt es ausbildungsfreie zeiten, wird das entsprechend der familienkasse gemeldet; diese setzt dann die zahlungen aus. wird eine ausbildung (wieder) aufgenommen, wird ein neuer antrag gestellt bzw. ein ruhender wiederbelebt.
wenn es darum geht, deinen ´marktwert´ an den unis zu testen, kannst du das ja trotzdem tun. wenn du angenommen wirst, musst du dich ja nicht zwingend einschreiben.
ob du aber wirklich studierst, d.h. eine ausbildung aufgenommen hast - da lässt sich nicht schummeln! die familienkasse will von dir die kopie eines ausbildungsvertrages, wahlweise der immatrikulationsbescheinigung. solange du die nicht lieferst, ist nach der schule oder dem 18. lebensjahr schluss und muss neu beantragt werden.
Es ist wirklich nicht notwendig angreifend zu werden. Es tut mir leid, dass ich mich vorhin falsch ausgedrückt habe. Mein NC liegt bei 1,4. Und der springende Punkt ist, dass ich mich nicht in einer Ausbildung befinden werde. Aber danke für die Mühe der Antwort.