Kriege ich noch Kindergeld, wenn ich nur für ein Semester mich exmatrikuliere?

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Lies nach in der

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

"DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz

(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist ein noch nicht 25 Jahre altes Kind (siehe aber Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 Satz 7 EStG) zu berücksichtigen, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann."

"9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."

Du musst der Familienkasse also mitteilen, dass, wann und wo Du studieren willst und dass Du Dich jetzt noch nicht bewerben kannst. Du musst Dich dann aber auch zum nächstmöglichen Termin bewerben oder einschreiben.

Alfred06  28.01.2014, 20:53

Danke für die Anerkennung. Alles Gute!

du bekomsmt solange Kindergeld bis du 28. bist! Es sei denn, du hast eine Ausbildung oder Verdienst zu viel >8000euro

Alfred06  26.01.2014, 11:58

Vollkommen falsch. Kindergeld gibt es nur noch bis 25 und die Einkommensgrenze ist zum 1.1.2012 entfallen.

lergolars  26.01.2014, 16:56
@Alfred06

war mein letzter stand :D