Kriege ich noch Kindergeld, wenn ich nur für ein Semester mich exmatrikuliere?
Hallo, ich habe im WS 13/14 angefangen zu studieren, aber werde zum nächsten WS an einer anderen Uni weiterstudieren. Ist es jetzt sinnvoll mich für das SS 14 zu exmatrikulieren (wegen der Wartesemester) oder werde ich dann kein Kindergeld mehr kriegen? Wenn nein, ab welchem Monat kriege ich dann wieder Kindergeld? Dankesehr für eure Antworten!
2 Antworten
Lies nach in der
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet
"DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz
(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ist ein noch nicht 25 Jahre altes Kind (siehe aber Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 Satz 7 EStG) zu berücksichtigen, wenn es eine Berufsausbildung – im Inland oder Ausland – mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann."
"9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."
Du musst der Familienkasse also mitteilen, dass, wann und wo Du studieren willst und dass Du Dich jetzt noch nicht bewerben kannst. Du musst Dich dann aber auch zum nächstmöglichen Termin bewerben oder einschreiben.
Danke für die Anerkennung. Alles Gute!
du bekomsmt solange Kindergeld bis du 28. bist! Es sei denn, du hast eine Ausbildung oder Verdienst zu viel >8000euro
war mein letzter stand :D
Vollkommen falsch. Kindergeld gibt es nur noch bis 25 und die Einkommensgrenze ist zum 1.1.2012 entfallen.