Kindergeld und Familienzuschlag auch nach Auszug aus Elternhaushalt?

3 Antworten

also unsere Tochter ist auch für die Ausbildung ausgezogen an den Ausbildungsort und hatte eine eigene Wohnung, das war dann ihr Hauptwohnsitz ........... mein Mann (Bundespolizei) hat während der gesamten Ausbildung KG und auch Familienzuschlag für sie bekommen ..... also denke ich nicht das es vom Wohnort des Kindes abhängt ............

Hi, also der Kindergeldanspruch ist nicht vom Wohnsitz abhängig!
Auch für verheiratete Kinder gibt es Kindergeldanspruch.

Siehe hier zu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 11:


3 Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


Kindergeld, ja. Familienzuschläge nicht mehr.

LugerP38  20.11.2017, 19:44

Das ist richtig. Kindergeld wird nur gezahlt wenn die Voraussetzung für Familienzuschuß gegeben ist. Erstwohnsitz müsste zu Hause bleiben. Begründung einer Zweitwohnung muss mit dem Dienstherrn geregelt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann alles weitergezahlt werden. Das ist aber nur die Ausnahme.

siola55  20.11.2017, 23:51
@LugerP38

Kindergeld wird nur gezahlt wenn die Voraussetzung für Familienzuschuß gegeben ist...

Kindergeldanspruch besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls die Voraussetzungen vorliegen wie Schule, Studium usw.

Dabei spielt weder der Wohnsitz des Kindes eine Rolle noch eine evt. Verheiratung ;-)


Erstwohnsitz müsste zu Hause bleiben...

Nein - wo hast nur diesen Irrtum her???

JRJHae 
Beitragsersteller
 20.11.2017, 19:23

kannst du sagen warum ? Es heißt doch Familienzuschlag wird gezahlt, wenn Kindergeld gezahlt wird. oder nicht ?