Kindergeld und Familienzuschlag auch nach Auszug aus Elternhaushalt?
Ich bin 20 Jahre und beende im nächsten Jahr mein Abitur. Mein Plan ist es, danach in einem anderem Bundesland zu studieren (ich wohne zurzeit bei meinen Eltern (verheiratet) in Berlin). Mein Vater ist Beamter im öffentlichen Dienst (in Berlin) und erhält für mich sowohl Kindergeld als auch Familienzuschläge. Erhält mein Vater auch nach der Verlegung meines Hauptwohnsitzes aus dem Elterlichem Haushalt, Kindergeld und den Familienzuschlag (meinen kindbezogenen Anteil) oder fällt dieser dann weg ? Muss er meinen Auszug + Grund melden ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen google ist grad nicht sehr Hilfreich.
Dankeschön
3 Antworten
also unsere Tochter ist auch für die Ausbildung ausgezogen an den Ausbildungsort und hatte eine eigene Wohnung, das war dann ihr Hauptwohnsitz ........... mein Mann (Bundespolizei) hat während der gesamten Ausbildung KG und auch Familienzuschlag für sie bekommen ..... also denke ich nicht das es vom Wohnort des Kindes abhängt ............
Hi, also der Kindergeldanspruch ist nicht vom Wohnsitz abhängig!
Auch für verheiratete Kinder gibt es Kindergeldanspruch.
Siehe hier zu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 11:
Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Kindergeld, ja. Familienzuschläge nicht mehr.
Kindergeld wird nur gezahlt wenn die Voraussetzung für Familienzuschuß gegeben ist...
Kindergeldanspruch besteht bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls die Voraussetzungen vorliegen wie Schule, Studium usw.
Dabei spielt weder der Wohnsitz des Kindes eine Rolle noch eine evt. Verheiratung ;-)
Erstwohnsitz müsste zu Hause bleiben...
Nein - wo hast nur diesen Irrtum her???
kannst du sagen warum ? Es heißt doch Familienzuschlag wird gezahlt, wenn Kindergeld gezahlt wird. oder nicht ?
Das ist richtig. Kindergeld wird nur gezahlt wenn die Voraussetzung für Familienzuschuß gegeben ist. Erstwohnsitz müsste zu Hause bleiben. Begründung einer Zweitwohnung muss mit dem Dienstherrn geregelt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann alles weitergezahlt werden. Das ist aber nur die Ausnahme.