Studienbescheinigung bei Behörden einreichen?
Eine Studienbescheinigung gilt ja immer nur für ein Semester (1/2 Jahr). Nun ist das erste Semester vorbei. Muss man z.B. bei der Agentur für Arbeit wg. Kindergeld oder bei der Krankenkasse wg. Familienversicherung.... UNAUFGEFORDERT die neue Studienbescheinigung fürs nächste Semester einreichen, oder wird man da nach Ablauf der alten Bescheinigung immer daran "erinnert" oder werden einem im schlimmsten Fall sogar, wenn man keine aktuelle Studienbescheinigung einreicht Gelder/Leistungen/Versicherungsschutz.... gestrichen?
3 Antworten
Also Kindergeldzahlung kommt von der Familienkasse; im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 9 findest du Hinweise unter dem Punkt:
2.Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse wann mitteilen? https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern erhalten diese 1-mal jährlich von ihrer Krankenkasse einen Fragebogen zum Ausfüllen...
Gruß siola55
Das muss von dir kommen, denn du willst ja was von den Behörden. Die Ämter gehen manchmal auf "Dummfang" und lassen Leute einfach auflaufen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, denk dran.
"Dummfang" ist nett gesagt. 😅HG
Die Studienbescheinigung musst du schon selbst unaufgefordert einreichen.
Das gilt auch für die ermäßigten Gebühren bei Vereinen.