Kindergeld in der Wartezeit zwischen Bachelor und Master?
Hallo alle miteinander!
Ich habe mal eine Frage an euch. Und zwar werde ich Ende März 2016 mit meinem Bachelorstudium fertig. Ich wollte ab September meinen Master machen, da der Studiengang zum Sommersemester nicht angeboten wird. In der Zwischenzeit dachte ich, dass es ganz sinnvoll ist, ein Praktikum zu absolvieren. Die Frage, die sich mir nun stellt, ist folgende: Was ist dann mit dem Kindergeld? Habe ich dennoch Recht darauf? Ich bin noch unter 25.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen! :)
1 Antwort
In einer Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird Kindergeld nur gezahlt, wenn die Fortsetzung bereits feststeht. Höchstens für 4 Monate.
Wenn deine Wartezeit länger ist, ist dir ohne weiteres zuzumuten zu arbeiten. Da bietet sich das notwendige Praktikum ja an. Du musst ja nicht kostenlos arbeiten.