Kindergeld bei Studiumabbruch nach 1.Semester?
Hallo,
ich habe im Oktober 2014 mein Studium begonnen, habe aber jetzt zum Ende des 1. Semesters gemerkt, dass das nichts für mich ist und ich etwas anderes machen möchte. Das andere Studium würde jedoch erst im Wintersemester 2015 beginnen. Demnach wäre ich ab 1.April kein Student mehr und hätte noch 6 Monate bis das neue Studium beginnt. Habe ich Recht auf Kindergeld? Leider ist es zu spät um sich zu bewerben für das Sommersemester. Was kann ich tun?( Bin übrigens 20 Jahre alt)
Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort. Liebe Grüße latoyaloya
3 Antworten
Du usst dich bewerben, egal wo. Die wollen einen Nachweis haben, dass du dich um etwas neues kümmerst. Dann hast du auf 4 Monate Übergangszahlungen Anspruch.
du kannst dich auch für eine Ausbildung bewerben. Es geht nur darum, dass die sehen wollen, du machst was. Ansonsten hast du keinen Anspruch. Ich habe nach Abschluss meines Bachelors noch drei Monate Zeit gehabt, bis ich meine neue Anstellung hatte. Da wollten die meine Bewerbung und die Einladung für das Vorstellungsgespräch haben und dann bekam ich die Übergangszeit genehmigt.
Normalerweise beträgt die Übergangsfrist zwischen Abbruch einer Ausbildung und Neubeginn 4 Monate,in dieser Zeit würde dir weiterhin Kindergeld zustehen !
Wenn du der Familienkasse aber nachweisen kannst,dass der Beginn deines nächsten Studiums nicht früher möglich ist,dann solltest du auch hier weiterhin einen Anspruch haben,auch wenn diese 4 Monate überschritten werden.
Hast du ne Ahnung ob das gleiche auch gilt wenn man ein Masterstudium abbricht und innerhalb 4 Monaten ein neues Masterstudium anfängt?
Du hast doch sogar WÄHREND des Studiums einen Anspruch!
aber man kann sich nicht mehr bewerben, leider..also fürs studium..