Kindergeld nach Zwangsexmatrikulation?
Hallo ich habe in einem Studienfach meinen Drittversuch nicht geschafft und wurde exmatrikuliert. Da es jetzt schon etwas spät für Bewerbungen zu anderen Studiengängen ist, hab ich mich als flexible aushilfskraft von oktober bis zum nächsten semester beworben. Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld wenn ich quasi auf einen Studienplatz warte oder bekomme ich vorerst keines. und wenn nicht, dann wenn ich ein neues Studium zum Sommersemester beginne wieder?
6 Antworten
Melde dich bei Agentur für Arbeit ausbildungsuchend. Dann sollte KG möglich sein.
Da gibt es eine zeitliche Befristung von 4 Monaten. In dieser Zeit wird das Kindergeld noch weiter bezahlt. Danach fällt es weg, wenn Du nicht bis dahin eine neue Ausbildung/ ein neues Studium beginnst. Du musst jedes Semester einen Nachweis erbringen, dass Du noch studierst.
Nachzulesen hier: http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
wenn du noch nicht 21 bist, wird das kindergeld weitergezahlt wenn du ausbildungssuchend und arbeitssuchend gemeldet bist. deine eltern müssen das der familienkasse melden.
Höchstens Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Und nein, wenn Du nicht studierst, dann haben sie auch keinen Anspruch. Wenn Du wieder studierst, haben sie wieder Anspruch, bis Du 25 bist.
Stimmt nicht ganz. 4 Monate lang wird das Kindergeld weiter bezahlt, bis eine neue Ausbildung/Studium begonnen wird.
Wenn du öffentliche Gelder beziehst, (bzw. in diesem Fall deine Eltern), bist du verpflichtet, jede Änderung UNAUFGEFORDERT, umgehend zu melden.
Unterlässt man das, kann das bereits als Betrugsversuch gewertet werden.
Dafür hat man bei der Antragsstellung unterschrieben. Es nützt also nichts, zu behaupten, man habe das nicht gewusst.