Kindergeld nach Zwangsexmatrikulation?

6 Antworten

Melde  dich bei Agentur für Arbeit  ausbildungsuchend. Dann sollte KG möglich sein.

Da gibt es eine zeitliche Befristung von 4 Monaten. In dieser Zeit wird das Kindergeld noch weiter bezahlt. Danach fällt es weg, wenn Du nicht bis dahin eine neue Ausbildung/ ein neues Studium beginnst. Du musst jedes Semester einen Nachweis erbringen, dass Du noch studierst. 

Nachzulesen hier: http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

wenn du noch nicht 21 bist, wird das kindergeld weitergezahlt wenn du ausbildungssuchend und arbeitssuchend gemeldet bist. deine eltern müssen das der familienkasse melden.

Höchstens Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Und nein, wenn Du nicht studierst, dann haben sie auch keinen Anspruch. Wenn Du wieder studierst, haben sie wieder Anspruch, bis Du 25 bist.

HerbertWie  04.08.2017, 14:18

Stimmt nicht ganz. 4 Monate lang wird das Kindergeld weiter bezahlt, bis eine neue Ausbildung/Studium begonnen wird. 

Wenn du öffentliche Gelder beziehst, (bzw. in diesem Fall deine Eltern), bist du verpflichtet, jede Änderung UNAUFGEFORDERT, umgehend zu melden.

Unterlässt man das, kann das bereits als Betrugsversuch gewertet werden.

Dafür hat man bei der Antragsstellung unterschrieben. Es nützt also nichts, zu behaupten, man habe das nicht gewusst.