Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?
Gibt es eine verbindliche Regelung, wie das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern aufzuteilen ist? Hintergrund: 2 Kinder, beide beim Vater gemeldet, ein Kind ganz beim Vater, das andere 50/50
3 Antworten
2 Kinder, beide beim Vater gemeldet, ein Kind ganz beim Vater, das andere 50/50
Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet ist. Bei der 50/50 Geschichte handelt es sich um Hauptwohnsitz / Nebenwohnsitz?
Die Kindergeldkasse kann nicht mehrere Kindergeldberechtigte bedienen. Das müssen die Eltern dann in der Tat untereinander klären! Können die sich nicht einigen, dann kann die Kindergeldstelle den Berechtigten festlegen. Wenn der Kindergeldkasse also vorliegt, dass das Kind zu 50% je bei einem Elternteil wohnt, dann wird es wahrscheinlich den Hauptwohnsitz nehmen um den Kindergeldberechtigten auszumachen. Zumindest wenn Beide das Sorgerecht haben.
Letztendlich kommt es ja auch darauf an, wie es mit dem Unterhalt geregelt ist. Das hälftige Kindergeld ist anzurechnen, wenn Unterhalt gezahlt wird. Damit hat man ja, rein rechnerisch, seinen Anteil am Kindergeld.
Wenn ein Kind nach nach dem Wechselmodell wohnt - also Hälfte da und Hälfte da, dann wird es unterhaltsrechtlich wie ein Volljähriger behandelt. Der Unterhaltsanspruch bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern. Das Kindergeld ist komplett abzuziehen.
Demnach kann Kindergeld immer nur durch eine Person bezogen werden. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass das Kindergeld an denjenigen Elternteil ausgezahlt wird, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen wurde.
https://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch.html
Manchmal ist es gar nicht so gut der Berechtigte zu sein. Nämlich in den Fällen, wo das Kind seinen Kindergeldanspruch verliert. Das wäre bei Volljährigen der Fall, wo das Kind seine Schul- oder Berufsausbildung abbricht. Die Kindergeldstelle fordert immer nur vom Berechtigten zurück. Nicht vom Kind und nicht vom anderen Elternteil, auch wenn der vom Kindergeld "profitiert" hat.
Hi Tierfilm,
also laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 27 gilt folgendes:
Nachzulesen in dem Link hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Am besten rufst du mal bei der Kindergeldstelle an, dort bekommst du genaue Angaben dazu.
Klingt logisch. Das hieße dann ja, wenn ein Kind ganz und eins halb bei mir ist, dass die Mutter mit einem halben Kindergeld eigentlich zufrieden sein müsste -entspricht ja den tatsächlichen Umständen...
Dort sagte man mir, es stehe mir zu, da die Kinder bei mir gemeldet sind und wie wir das untereinander aufteilten sei unsere Sache. Finde ich recht schwammig.
Was ist daran schwammig, das Kindergeld bekommst du da die Kinder beinahe gemeldet sind.
Das Kindergeld ist für die Versorgung der Kinder, wenn der andere Part was abhaben will dann rechnet ihr auf wer wieviel für die Kinder ausgibt (Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel etc.) und teilt es danach auf.