Kinderbetreuungszuschuss des Arbeitgebers bei getrennt lebenden Eltern?
Ich habe eine Frage zu meiner etwas verzwickten Situation:
Meine Frau hat sich von mir getrennt. Unsere Kinder leben bei ihr und sind auch bei ihr gemeldet. Aufgrunddessen, dass sie nach unserer Trennung mit ihren Einnahmen unter dem Selbstbehalt von 1.200 € / Monat kommt, bezahle ich die kompletten Kitagebühren.
Nun ist es so, dass ich über meinen Arbeitgeber einen Kinderbetreuungszuschuss bekomme. Ich habe aber gelesen, dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht, bei dem die Kinder gemeldet sind. Aber ich zahle ja die Kitagebühren.
Weiß jemand Rat, ob ich weiterhin den Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber bekommen kann?
Meine Frau bekommt diesen nicht, da sie selbständig ist.
5 Antworten
Wenn es eine Sonderleistung des Arbeitsgebers ist bekommst Du sie und sonst Niemand.
Im Zweifelsfall weiß ein Steuerberater oder das Finanzamt sowas.
"dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht"
Der AG zahlt ja, das war doch gar nicht die Frage...
Ich habe aber gelesen, dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht, bei dem die Kinder gemeldet sind <<< wo hast du das gelesen?
da geht es um die steuerliche absetzbarkeit des zuschusses und nicht darum ob dein arbeitgeber diesen zuschuss an dich bezahlt oder nicht.
Es ist DEIN Arbeitgeber, nicht der deiner Frau! Schildere deinem Arbeitgeber die Sachlage.
Das mußt du deinen Arbeitgeber fragen.
Was du da gelesen hast, bezieht sich auf steuerliche Dinge, das hat nix damit zu tun, ob du den Zuschuss, der ja eine freiwillige Leistung ist, bekommst oder nicht.
??? Woher sollen die denn wissen, was der AG bereit ist zu zahlen?