Stehen dem getrennt lebenden Ehepartner 67% Arbeitslosengeld zu auch wenn das Kind nicht bei ihm lebt?
Wie schon gesagt stehen dem getrennt lebenden Ehepartner 67% Arbeitslosengeld zu auch wenn das Kind nicht bei ihm lebt?
4 Antworten
Sicher doch, solange für das / die Kinder ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für minderjährige Kinder also auf jeden Fall und dann im Normalfall längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres ( wenn die Voraussetzungen erfüllt sind ) , besteht auch Anspruch auf 67 % ALG - 1, egal ob getrennt oder nicht.
Danke dir für deinen Stern !
Ja, steht einem auch zu die 67% wenn das Kind nicht im gleichen Haushalt lebt. Solange ansonsten die Anforderungen erfüllt sind wie beim Kindergeldanspruch.
Ja, da das Kind kindergeldberechtigt ist und allein danach wird auch im Antrag gefragt.
Das Kind hat mit Alg1 nichts zu tun !
doch...in der berechnung! ;-)