Kindergeld bei Fernabitur über sgd?
Hey zusammen,
online steht wenn man unter 25 Jahre alt ist und Abitur über Fernlehrgang macht, hat man Anspruch auf Kindergeld.
Dort steht aber auch "Diese Möglichkeit steht jedem jungen Erwachsenen offen, der bisher keine Erstausbildung, wie eine Lehre oder ein Studium, abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
Jetzt ist mein Problem, dass ich mit 16 Jahren die Realschule abgeschlossen hab und danach eine Ausbildung im Einzelhandel gemacht habe, die ebenfalls abgeschlossen wurde. Also hab ich ja eine Lehre abgeschlossen. Verfällt damit der Anspruch?
Danke für eure Hilfe ;)
2 Antworten
Es müsste wieder gezahlt werden, wenn du die Voraussetzungen erfüllst:
Fernabitur kann man berufsbegleitend machen. Das ist KEINE Ausbildung, im Sinne des Kindergeldanspruches.
Diesen "Instituten" kommt es darauf an, dass du deine Unterschrift leistest. Ob du jemals das Abitur dort bekommst, ist äußerst fraglich. Jedenfalls wirst du für den vollen Kursus bezahlen müssen.
Das ist reine Privatsache, die du ja ohne weiteres berufsbegleitend ausüben kannst. Eher ein Art Hobby
Das steht online aber anders, nur das Problem ist die bereits abgeschlossene Ausbildung
Kindergeld: Förderung durch Kindergeld im Fernstudium - sgd