Fernabitur im Ausland, Kindergeld?
Meine Mutter will mit mir ins Ausland ziehen, ich möchte aber das deutsche Abitur, werde es also als Fernabi machen. Habe ich jetzt aus dem Ausland (spanien) aus Anspruch auf Kindergeld? Ich habe vor nach dem Abitur in Deutschland zu studieren.
Zur Zeit bin ich 17, habe einen Realschulabschluss und setze gerade 1 Jahr Schule aus für ein FSJ.
Wisst ihr vlt was darüber? Oder an wen ich mich wenden könnte?
3 Antworten
Wisst ihr vlt was darüber? Oder an wen ich mich wenden könnte?
Die Familienkasse ist der richtige Ansprechpartner für dich und deine Eltern bzw. vorab als Info das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 8 u. 9 sowie auf den Seiten 14 u. 18: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Also dein Aufenthalt spielt keine Rolle beim Kindergeldanspruch, solange dies in der EU stattfindet:
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die ihren ►Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat des ►Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz haben.
Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt hierbei keine Rolle.
Jedoch ist das Problem bei deiner Mutter schon schwieriger:
Arbeitnehmer mit Beschäftigung im Ausland
Für Arbeitnehmer, die im Ausland (insbesondere in der ►EU) beschäftigt sind, gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten.
Hierzu gibt es das „ Merkblatt über Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)“, das im Internet unter www.familienkasse.de heruntergeladen oder auf Wunsch von der Familienkasse per Post zugeschickt werden kann.
A 15.7 Hochschulausbildung
(1) 1Der Besuch einer Hochschule erfüllt den Grundtatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist. 2Ebenso ist ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium berücksichtigungsfähig, wenn es zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation führt und mit einer Prüfung abgeschlossen wird. 3Es genügt nicht, wenn das Kind lediglich als Gasthörer an Vorlesungen und Übungen teilnimmt. 4 Das Fernstudium an einer Hochschule ist als Hochschulausbildung anzuerkennen, sofern die in A 15.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
A 15.3 Ernsthaftigkeit
(1) 1 Die Ausbildung ist berücksichtigungsfähig, wenn sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Erreichen eines bestimmten Berufsziels vorbereitet. 2Anders als z. B. bei einem Sprachunterricht im Ausland (vgl. A 15.9), ist bei einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine Prüfung der Ernsthaftigkeit, beispielsweise anhand zeitlicher Kriterien, regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BFH vom 8.9.2016, III R 27/15, BStBl II 2017 S. 278).
Vielleicht, wenn du in Spanien eine deutsche Schule besuchst!?
Spanien- ASET Barcelona (DAS)
- Deutsche Schule Barcelona (DAS)
- Deutsche Schule Bilbao (DAS)
- Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria (DAS)
- ASET Madrid (DAS)
- Deutsche Schule Madrid (DAS)
- Deutsche Schule Málaga (DAS)
- Deutsche Schule Santa Cruz de Tenerife (DAS)
- Deutsche Schule San Sebastián (DSSAM)
- Deutsche Schule Sevilla
- Deutsche Schule Valencia (DAS)
- Eurocampus Deutsche Schule Mallorca
- Viva-Schule Santa Ponça Mallorca
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Auslandsschulen
da Mami auswandert, wird Sie sich von Dland abmelden, es gibt kein Kindergeld mehr
und wovon willst das Studium in Dland bezahlen? Vom Staat gibt´s nix.