Kindergeld bis 25 oder einschließlich 25?
Hallo,
da ich es inzwischen so und so gehört und gelesen habe, bin ich etwas verwirrt.
Es ist doch ein Unterschied ob es bis zum 25 Lebensjahr oder bis zu Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt wird.
Ich bin nämlich 25 und hätte in dem Fall einen Anspruch....
6 Antworten
Dein 25 Lebensjahr ist vollendet,wenn du 25 geworden bist,hast du an 1.Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt,steht dir für diesen Monat noch Kindergeld zu !
Du beginnst dein 1 Lebensjahr auch erst,wenn du bereits 12 Monate auf der Welt bist,du musst also bei 0 anfangen zu zählen und wenn du bei 24 angekommen bist und dann 25 wirst,hast du bzw.deine Eltern die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Das die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen,ist ja wohl klar !
Was ist denn an meiner Aussage falsch ?
Ich sage da nichts anderes als du.
Wenn man am 1.des Monats 25 wird endet der Kindergeldanspruch bereits im Vormonat,wird man aber am 2.des Monats erst 25,dann hat man min.für 1.Tag die Anspruchsvoraussetzung erfüllt und hat somit für diesen Monat noch Anspruch.
Deine erste Aussage war falsch: hast du an 1.Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt,steht dir für diesen Monat noch Kindergeld zu !
gegenüber deiner o.g. Aussage, welche richtig ist: Wenn man am 1.des Monats 25 wird endet der Kindergeldanspruch bereits im Vormonat,...
Gruß siola
Ich habe aber genau das gemeint,hätte es nur besser erklären müssen !
Wenn er am 1.eines Monats Geburtstag hätte und da 25 geworden wäre,dann wäre die Anspruchsvoraussetzung ja nicht erfüllt,dass wäre erst am 2.des Monats der Fall.
Bis zum 25. Lebensjahr und wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat bekommt man es auch nicht mehr.
Vollendung des 25. Lebensjahres: der 25. Geburtstag! Und damit ist dann auch mit Kindergeld schluss.
Ab dem Tag nach dem 25. Geburtstag befindet man sich bereits im 26. Lebensjahr.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr, d.h. wenn du 25 wirst ist der Anspruch vorbei, denn ab da befindest du dich im 26. Lebensjahr. ;)
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
... wenn du 25 geworden bist,hast du an 1.Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt,steht dir für diesen Monat noch Kindergeld zu !
Stimmt so leider nicht...
Die Kindergeldzahlung endet zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat.
Analog gilt dies auch am 25. Geburtstag!
PS: Beim Beginn der Kindergeldzahlung genügt jedoch bereits 1 Tag
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben!