Fernstudium Abitur und vollzeit arbeiten, trotzdem Kindergeld Anspruch?
Halle meine lieben,
Ich bin 22 Jahre alt und möchte gerne mein Abitur nachholen.
Laut der Internetseite ils.de wird angeboten Abitur nachzuholen mit 15 Stunden in der Woche.
Nun hab ich die Frage ob ich trotzdem Kindergeld noch bekommen würde obwohl ich arbeiten gehe.
Wäre lieb wenn antworten kommen. ❤️ Vielen lieben Dank.
5 Antworten
Bei fast allen Studiengängen der ILS hast du einen Kindergeld-Anspruch und bei manchem ab dem letzten Studienjahr auch einen Anspruch auf bafög.
Bei einer abgeschlossenen Ausbildung mußt du die 20 Wochenstundengrenze beachten beim Hinzuverdienst! (siehe meine Antwort hierzu)
Dann kannst du wahrscheinlich kein bafög für das letzte Jahr beantragen. Aber es gibt einige Ausnahmen, du solltest mal beim zuständigen Amt nachfragen.
Meinst Du das Kindergeld, dass Deine Eltern für Dich bekommen?
Oder Kindergeld, dass Du für Deine eigenen Kinder bekommst?
Kindergeld bekommen Eltern in Deutschland bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, wenn sich dieses in einer Ausbildung befindet. Die Einkommensanrechnung ist bereits vor einigen Jahren weggefallen. Allerdings gilt der Kindergeldanspruch nur so lange, wie sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet.
Bei einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung ist die 20 Wochenstundengrenze jedoch beim Hinzuverdienst zu beachten: siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 17: 4.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit
Irrtum - Kindergeldanspruch besteht auch bei weiteren Ausbildungen bzw. Schule u. Studien, falls die Voraussetzungen erfüllt sind ;-))
Hi alpakas,
falls du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, gilt die 20 Wochenstundengrenze zu beachten:
Falls ja - einfach mal googeln nach: da-kg 2018 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)
Ab dem Punkt A 20... findest du Näheres!
Gruß siola55
Kindergeld und Vollzeit arbeiten schließt sich aus. Außer du machst eine Ausbildung
Kindergeld ist einkommensunabhängig, somit ja
...aber bei bereits abgeschlossener Ausbildung ist die 20 Wochenstundengrenze beim Hinzuverdienst zu beachten! Also bei Vollzeit-Hinzuverdienst kein Kindergeldanspruch mehr wg. bereits abgeschlossener Erstausbildung! :-((
Auch wenn man Vollzeit arbeitet und eine abgeschlossene Ausbildung hat? Jeder sagt nämlich was anderes... Manche sagen durch die Arbeit bekommt man diese nicht...
Danke für deine Antwort. Bin dir sehr Dankbar!