Fernstudium Abitur und vollzeit arbeiten, trotzdem Kindergeld Anspruch?

5 Antworten

Bei fast allen Studiengängen der ILS hast du einen Kindergeld-Anspruch und bei manchem ab dem letzten Studienjahr auch einen Anspruch auf bafög.

alpakas 
Beitragsersteller
 01.02.2019, 21:08

Auch wenn man Vollzeit arbeitet und eine abgeschlossene Ausbildung hat? Jeder sagt nämlich was anderes... Manche sagen durch die Arbeit bekommt man diese nicht...

Danke für deine Antwort. Bin dir sehr Dankbar!

siola55  02.02.2019, 09:29
@alpakas

Bei einer abgeschlossenen Ausbildung mußt du die 20 Wochenstundengrenze beachten beim Hinzuverdienst! (siehe meine Antwort hierzu)

Laury95  02.02.2019, 10:00
@alpakas

Dann kannst du wahrscheinlich kein bafög für das letzte Jahr beantragen. Aber es gibt einige Ausnahmen, du solltest mal beim zuständigen Amt nachfragen.

Meinst Du das Kindergeld, dass Deine Eltern für Dich bekommen?

Oder Kindergeld, dass Du für Deine eigenen Kinder bekommst?

Kindergeld bekommen Eltern in Deutschland bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes, wenn sich dieses in einer Ausbildung befindet. Die Einkommensanrechnung ist bereits vor einigen Jahren weggefallen. Allerdings gilt der Kindergeldanspruch nur so lange, wie sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet.

siola55  02.02.2019, 09:08

Irrtum - Kindergeldanspruch besteht auch bei weiteren Ausbildungen bzw. Schule u. Studien, falls die Voraussetzungen erfüllt sind ;-))

Hi alpakas,

falls du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, gilt die 20 Wochenstundengrenze zu beachten:

Bild zum Beitrag

Falls ja - einfach mal googeln nach: da-kg 2018 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)

Ab dem Punkt A 20... findest du Näheres!

Gruß siola55

 - (Schule, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Kindergeld und Vollzeit arbeiten schließt sich aus. Außer du machst eine Ausbildung

Kindergeld ist einkommensunabhängig, somit ja

siola55  02.02.2019, 09:35

...aber bei bereits abgeschlossener Ausbildung ist die 20 Wochenstundengrenze beim Hinzuverdienst zu beachten! Also bei Vollzeit-Hinzuverdienst kein Kindergeldanspruch mehr wg. bereits abgeschlossener Erstausbildung! :-((