Kindergeld auch nach 5 Monaten Übergangszeit?

3 Antworten

Für einen Monat wird dir kein Kindergeld gezahlt, erst 4 Monate vor Beginn der Ausbildung / des Studiums wieder aber dann auch noch weiterhin.

MenschMitPlan  14.02.2019, 08:39

Das ist falsch.

Dave312000 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 07:06

Also wird mir für März kein Kindergeld gezahlt aber ab dann bis zum Ende meines Studiums ganz normal ? Wo kann ich das nachlesen ? Ich finde nur wage gesetztestexte

vielen dank für die Antwort (:

Dave312000 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 07:11
@DerJoergi

An welche Stelle ist das? Ich finde Nur das nach 4 Monaten die Zahlung eingestellt wird. Aber nicht das die dann wieder aufgenommen wird

DerJoergi  14.02.2019, 07:24
@Dave312000

Warum soll da was von Aufnahme stehen? Du hast laut Gesetz Anspruch auf Zahlung von 4 Monaten vor Ausbildungsbeginn. Sprich du teilst der Kindergeldkasse mit, dass du den Wehrdienst beendest und stellst dann 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bzw. für diesen zeitraum einen neuen Antrag.

siola55  14.02.2019, 11:53
@Dave312000

Deine Eltern erhalten Kindergeld ohne Unterbrechung - nur müssen sie auch hierzu den Antrag stellen!

(siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15!)

Diese 4 Monate Übergangszeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kannst du vergessen, die müsstest du z.B. einhalten wenn du nach der Schule ab dem 18 Lebensjahr dich nicht Arbeit ( 18 - 21 ) bzw.bis 25 Ausbildung suchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden würdest und die Eltern weiterhin Kindergeld bekommen würden.

Dann müsstest du innerhalb von 4 Monaten eine Ausbildung oder Studium beginnen, sonst würde es ggf.zur Rückforderung von Kindergeld kommen, es sei denn du könntest deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung / Studium zu bekommen der Familienkasse nachweisen.

In deinem Fall steht deinen Eltern für dich Kindergeld zu, wenn du der Familienkasse nachweisen kannst das du eine Zusage für eine Ausbildung / Studium hast, dann spielt der Zeitraum bis zu Beginn keine Rolle, wenn du es zum nächst möglichen Zeitpunkt startest.

Ab wann hast du denn die Zusage ?

Kindergeld kann auch Rückwirkend ( seit 2018 ) für 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, vorher waren es mal 4 Jahre.

Wenn die Eltern also angenommen den Antrag noch im Februar stellen und du deine Zusage angenommen im Januar bekommen hast, dann würde es min.ab Januar rückwirkend Kindergeld geben.

Dave312000 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 15:43

Vielen Dank für die ausführliche Antwort (:

ich habe die Zusage für den 1. Juli

isomatte  16.02.2019, 02:00
@Dave312000

Bitteschön

Ich meinte eigentlich wann du die Zusage schriftlich bekommen hast, nicht wann das Studium beginnt, habe mich da falsch ausgedrückt.

Sorry !

Es geht dabei um die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes, wenn du diese z.B. schon im November oder Dezember bekommen hättest, dann könnte es auch ab da Kindergeld geben.

Dave312000 
Beitragsersteller
 16.02.2019, 18:08
@isomatte

Oh ok. Die Zusage habe ich erst letzten Montag bekommen

isomatte  17.02.2019, 04:59
@Dave312000

Dann bestünde zumindest ab Januar dann Anspruch.

Hast du denn noch Nachweise in Form von Bewerbungen / Absagen ?

Die könnten zum Antrag in Kopie beigefügt werden, wenn du Glück hast erkennt die Familienkasse dies dann auch an und es würde dementsprechend für eine längere Zeit eine Nachzahlung geben.

Dave312000 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 07:36
@isomatte

Ja, ich habe mich im September beworben und habe da noch Eingangsschreiben. Ok. Vielen Dank :D

Hi Dave...,

laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 gilt folgendes:

Bild zum Beitrag

Wobei in deinem Fall dieser Satz zutreffend ist:

Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Also gibt es beim Kindergeldanspruch keine Beschränkung für dich ;-)

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Kindergeld, Übergangszeit)
Dave312000 
Beitragsersteller
 14.02.2019, 15:27

Vielen Dank. Das rettet mich :D.