Erhält man während des freiwilligen Wehrdienstes Kindergeld?
Der freiwillige Wehrdienst wird im Sanitätsdienst für 20 Monate geleistet
4 Antworten
Entgegen der hier getroffenen Aussagen anderer Comunity-Experten weiß ich aus Erfahrung, dass die Eltern durchaus Kindergeld während des FWD des eigenen Kindes bekommen.
Ich kenne keinen Fall, dem spätestens auf den Einspruch gegen eine Nichtbewilligung nicht statt gegeben wurde.
Entscheidend ist, ob das Kind während seines FWD etwas Berufsförderndes lernt. Davon kann grundsätzlich ausgegangen werden, wenn das Kind ohne Berufsausbildung zur Bw geht.
Und selbst wenn, zieht die Argumentation, dass man den FWD als Vorbereitungsdienst für eine geplante Karriere als Soldat nutzen will 😉 Dafür braucht man keine Beweise. Die Schilderung der Eltern im Einspruch ist hierfür auskömmlich.
Ja genau - es gibt Urteile hierzu wie z.B. Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 3. Juli 2014 unter Az. III R 53/13
Nach der Entscheidung des BFH kann der freiwillige Wehrdienst aber als Maßnahme der Berufsausbildung dazu führen, dass die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Rahmen des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird.
Kindergeldanspruch haben die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr bei Ableistung eines "Freiwilligendienstes", jedoch nicht bei einem freiwilligen Wehrdienst laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienlasse auf den Seiten 14 u. 18: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
4.4 Kinder im Freiwilligendienst
Wenn ein über 18 Jahre altes Kind einen ►Freiwilligendienst im Inland oder Ausland leistet, kann bis zur ►Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden. Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienst-gesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des ►Europäischen Solidaritätskorps.
Gruß siola55
Es gibt bestimmt auch Urteile hierzu, z.B. wenn eine Ausbildung damit verbunden ist; z.B. hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13 folgendes entschieden: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/kindergeldanspruch-waehrend-eines-freiwilligen-wehrdienstes-1/
z.B.:
Nach der Entscheidung des BFH kann der freiwillige Wehrdienst aber als Maßnahme der Berufsausbildung dazu führen, dass die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Rahmen des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird.
Leider finde ich kein neueres Urteil darüber... :-((
Würde ein freiwilliges soziales Jahr wie z.B. ein FSJ - gemacht, dann würde über das ganze Jahr hinweg ein Anspruch bestehen, solange man das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Beim freiwilligen Wehrdienst gilt das aber nicht, da stünde den Eltern max. für die Zeit der Ausbildung Kindergeld zu und die ginge dann sicher nicht über die kompletten 20 Monate.
Kann man den Wehrdienst nicht als Ausbildung werten? z.B. als Sanitäter?