Ausbildungsuchend kindergeld?
Hab bei der bundes agentur für arbeit mich Ausbildungsuchend gemeldet. Bin ich jetzt ausbildungsuchend und bekomme weiter kindergeld gezahlt? Was ich der Familienkasse sagen oder schicken? Bin 19Jahre alt
3 Antworten
Falls du bereits vollj. bist, müssen deine Eltern einen Antrag auf Kindergeld stellen und das Formular hierzu beifügen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-kg5d_ba014169.pdf
Bitte beachten:
Hinweise zur Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes
Zu 2 Weitere Angaben zum Kind
Bitte weisen Sie die Angaben zu Pkt. 2 anhand geeigneter Belege (z. B. Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, Bewerbungen, Ausbildungsvertrag, schriftliche Vereinbarung über die Durchführung des Freiwilligendienstes, Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit über die Meldung als ausbildungsplatz-/arbeitsuchend etc.) nach.
Gruß siola55
Dieses Formular ist zu verwenden, falls bereits Kindergeld bezogen wird:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
Hinweis: Wenn Kindergeld für dieses Kind bereits bezogen wird, genügt in der Regel das Einreichen dieses Vordrucks mit den Nachweisen.
Wenn derzeit kein Kindergeld für dieses Kind bezogen wird, ist zusätzlich der „Antrag auf Kindergeld (KG 1)“ mit „Anlage Kind“ einzureichen.
Wenn Du min. 18 aber unter 25 bist und dich z.B. ausbildungssuchend gemeldet hast, dann sollte ein Elternteil einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen und die Meldung bei z.B. der Agentur für Arbeit nachweisen.
Am besten etwas schriftliches von der Agentur für Arbeit fordern und das dann mit dem Antrag in Kopie bei der Familienkasse einreichen.
Deine Eltern sollten deinen Status der Familienkasse mitteilen, dann sollte das Kindergeld weiter gezahlt werden.