Bekommt man Kindergeld wenn man eine Zweite ausbildung anfängt, nachdem man schon "normal" gearbeitet hat?
Hallo,
Ich werde im Januar meine 1. Ausbildung abschließen und würde bis zu meiner 2. Ausbildung etwas übergangsweise arbeiten. Wenn ich diese 1. Aubildung abgeschlossen habe und übergangsweise arbeiten gehe, dann bekomme ich ja kein Kindergeld mehr. Wenn ich die 2. Ausbildung anfange, dann sollte ich ja wieder Kindergeld bekommen, oder? Ich sleber bin 20 Jahre alt und Wohne alleine.
Danke
5 Antworten
Du bzw. die Eltern bekommen auch in der 2. oder 3. Ausbildung Kindergeld wenn die Bedingungen eingehalten werden.
Siehe Kindergeldmerkblatt(google) , Punkt 4, in Punkt 4.5 steht etwas zum Wegfall des Kindergeldanspruchs.
Kurz gesagt, mit abgeschlossener Berufsausbildung darfst du nicht neben der nächsten Ausbildung mehr wie 20 Wochenstd. arbeiten. Wenn die Ausbildungen sachlich zusammen hängen, würde sie beide als Erstausbildung gelten.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Ja genau - Kindergeldanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr, egal ob Erst-, Zweit- oder sogar Drittausbildung ;-)
Hallo,
Kindergeldanspruch für die Eltern besteht auch während deiner Wartezeit und in der Zweitausbildung sowieso bis längstens zum 25. Lebensjahr!
Am einfachsten meldest du dich als "Ausbildungssuchend":
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Der Verdienst spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch! Jedoch mußt du die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst während deiner Zweitausbildung beachten - die Verdiensthöhe spielt wiederum keine Rolle!
Gruß siola55
du hast eine 2. Ausbildung, weil der ersterlernte Beruf dir nicht gefällt, dann fällt das Kindergeld weg. Deine Eltern sind nicht mehr Unterhaltsverpflichtet.
ob du mit dem erneuten Lehrlingsgehalt deine Wohnung finanzieren kannst? Aufstockung gibt´s nicht durchs Amt
Natürlich haben die Eltern Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr ;-)
keine Sorge, ist nicht so.
Da kann jeder machen was er möchte , wenn er sich selbst ernährt! So gut ist Deutschland !
Nur dann, wenn die zweite Ausbildung auf der ersten aufbaut. dann gibt es Ausnahmen.
Ansonsten bekommst du grundsätzlich nach Abschluss der Erstausbildung kein Kindergeld mehr.
Irrtum!!!
Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes StudiumVolljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Kindergeld bekommen die Eltern nur [ normalerweise ] zur Ünterstützung bis zum Abschluß der ersten Ausbildung .
Also wenn ich eine 2. Ausbildung anfange nicht mehr?
Natürlich haben deine Eltern Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr ;-)
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
danke deutschland