Wird weiter Kindergeld gezahlt, obwohl die Ausbildung erst nächstes Jahr anfängt?

6 Antworten

Ich bin der abweichenden Meinung das wohl noch Kindergeld gezahlt wird.

Er ist immer noch ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Ich nehme mal an, das noch kein unterschriebener Ausbildungsvertrag vorliegt? Wenn ja, sollte Kindergeld gezalt werden, wenn nein, könnte ich mir vorstellen das evtl. die Kindergeldzahlung eingestellt wird und ggf. rückwirkend noch wieder beantragt werden kann.

Eben aus dem Grund weil es für ihn der nächstmögliche Ausbildungsbeginn ist/war.

adlaw1990 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 12:41

Vielen dank für die zahlreichen antworten!! Verstehe ich das richtig, dass wenn er den Ausbildungsvertragschriftlich hat, Kindergeld bis zu seinem 25 Lebensjahr weiter gezahlt wird, auch wenn er nicht weiter Bewerbungens schreibt?

ellaluise  25.08.2014, 19:32
@adlaw1990

Müsste es eigentlich.

Kannst ja auch mal die Familienkasse anrufen: Mein Kind hat einen Ausbildungsvertrag für 1.9.2015, bekommen wir bis dahin auch Kindergeld?

Alter etc. ist ja erstmal garnicht relevant.

Kindergeld wird für Ausbildungssuchende bezahlt. Das ist er nicht mehr.

Also gibt es auch kein Kidnergeld mehr!

Alternativ kann er doch mit Bufdi das Jahr brücken! Eltern haben die Chance, Kindergeld zu beantragen, wenn ihr Kind beschließt, den Bundesfreiwilligendienst zu machen und während dieses freiwilligen Engagements noch keine 25 Jahre alt ist, denn mit dem Beantragen von Kindergeld können die Eltern ihre sozial engagierten Kinder unterstützen.

UND die Bufdi-Zeit wird ihm positiv vom Lehrherren angerechnet...dass er das Jahr halt nicht "faul" war, sondern etwas getan hat. Und soziales Engagement kommt immer gut im Lebenslauf, auch später.

oh ha , na hoffentlich müßt ihr da nicht Kindergeld zurückzahlen...............es reicht nicht nur eine Ausbildung zu suchen , man muß auch ausbildungssuchend GEMELDET sein (so wurde es mir bei der Familienkasse gesagt) ...........und auch dann gibt es KG nur bis 21 soweit ich weiß ..........also eigentlich ist er nicht kindergeldberechtigt mit 24 und nirgendwo gemeldet , der Anspruch lebt erst wieder auf mit Ausbildungsbeginn...............korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege !

Wenn er bereits einen Ausbildungsvertrag unter Dach und Fach hat, braucht er sich natürlich nicht weiter zu bewerben. Es gibt eine Übergangsfrist von ich glaube 3 oder 4 Monaten. So lange wird das Kindergeld weiter gezahlt.

Alfred06  25.08.2014, 19:36

Die Übergangszeit gilt nur, wenn sie zwischen 2 Ausbildungsabschnitten liegt und nicht überschritten wird. Wird sie überschritten, besteht während der gesamten Zeit kein Anspruch.

Nein, für das Wartejahr nicht mehr. Mit 24 Jahre hat er schon zu viel Zeit vertrödelt.