Halbwaisenrente für Ausbildung und Meister?
Hallo, meine Tochter macht eine Ausbildung im Handwerk und strebt anschließend den Meister an. In der Regel sollte zwischen Ausbildung und Meisterschule 1 Jahr Praktikum liegen. Dann aber gilt die Ausbildung im Rentensinne als abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit für die Meisterausbildung dann wieder Halbwaisenrente zu bekommen... Und vielleicht auch Kindergeld?
1 Antwort
Kindergeld kann im Normalfall bis max. Vollendung des 25 und Waisenrente bis max. Vollendung des 27 Lebensjahres bezogen werden, dass erst einmal nur so nebenbei.
Beim Kindergeld kommt es dann darauf an, ob die Meisterschule nur neben einer Vollzeitarbeit oder Teilzeitarbeit ausgeübt würde, oder ganztägig besucht würde.
Die Meisterschule stellt zwar meines Wissens eine Ausbildung dar, wenn diese aber nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium nebenbei ausgeübt wird, darf man in einem Job im Durchschnitt nur auf max. durchschnittlich 20 Wochenstunden kommen, sonst wäre die Beschäftigung Kindergeldschädlich.
Bei der Waisenrente gilt die Meisterschule dann als Ausbildung, wenn man dafür wöchentlich mehr als 20 Stunden aufwenden muss.
Einkommen spielt in beiden Fälle keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenze für Kindergeld bereits zum 01.01.2012 und bei der Waisenrente ( volljährige Berechtigte ) zum 01.07.2015 abgeschafft wurde.