Kinderfreibetrag 1,5 bei 2 Kindern und Steuerklasse 3?
Hallo,
ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5.
Wir haben nun 2 Kinder bekommen / bei mir sind laut meinem Arbeitgeber Kinderfreibeträge mit Zähler 1,5 eingetragen.
Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich bei Steuerklasse 3 aber die vollen Kinderfreibeträge angerechnet, meine Frau mit Steuerklasse 5 gar keine.
Wäre dann der Zähler 2 bei mir / 0 bei meiner Frau nicht richtig?
Viele Grüße
Tobias
4 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich bei Steuerklasse 3 aber die vollen Kinderfreibeträge angerechnet, meine Frau mit Steuerklasse 5 gar keine.
Hi Tobias,
die Kinderfreibeträge wirken sich schon lange nicht mehr aus bei der Lohnsteuer; nur noch minimal beim Soli und bei der Kirchensteuer, falls überhaupt eine bezahlt wird!
Bei der Einkommensteuer im Folgejahr wird automatisch eine "Günstigerprüfung" vom Finanzamt durchgeführt - will heißen: es wird geprüft, ob evtl. ein Kinderfreibetrag sich besser rechnet als das vorausbezahlte Kindergeld.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich.
Nachzulesen im dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html
Also bei 2 Kindern wirkt sich der Kinderfreibetrag erst ab einem zu versteuerndem Einkommen ab 70.000€ günstiger aus.
Gruß siola55
...ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5.
Schon klar - Steuerklasse 3 u. 5 gibt's ja nur bei Zusammenveranlagung ;-)
Vermutlich habt Ihr beim einen Kind beantragt, Dir den vollen Freibetrag zuzuteilen, und beim anderen nicht - dann wird er hälftig verteilt.
> Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich bei Steuerklasse 3 aber die vollen Kinderfreibeträge angerechnet
Nö - das gilt aber für andere Freibeträge.
Ja, ich denke schon, es müssten 2 Kinderfreibeträge sein. Aber das macht eh so wenig aus und ihr müsst ja eh eine Steuererklärung abgeben, dadurch spielt das eh keinerlei Rolle. Am Ende stimmt es dann eh wieder.
Wirkt sich eh nur auf Soli und ggf. Kirchensteuer aus.
da ist dann wohl ein fehler in der elektronischen lohnsteuerkarte. antrag stellen und beim finanzamt um korrektur bitten.
... und was bringt's - keine 10€ beim Soli + Kirchensteuer :-((
> erst ab einem zu versteuerndem Einkommen ab 70.000€
Zur Ergänzung: Dies bezieht sich auf die Summe beider Elternteile