Warum bekommen verheiratete Personen in Steuerklasse IV volle Kinderfreibeträge?

7 Antworten

Na dann lese mal hier nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

Marion73 
Beitragsersteller
 20.10.2008, 09:19

Na, dann auch hier danke.

Es beantwortet trotzdem nicht mein Warum. Es wird nur erklärt, wann ein ganzer Freibetrag eingetragen wird. Aber warum verheiratete in IV + IV auch in diesen "Genuss" kommen ist mir trotzdem schleierhaft.....

LG Marion

wfwbinder  20.10.2008, 11:29
@Marion73

So ich habe es einfach mal durchgerechnet. bei den Steuerklassen 1, II, IIIund IV, jeweils ohne (geht nciht bei II), mit o,5 und mit 1,0.

Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf die Steuervorteile durch den Steuerfreibetrag, verändert sich die Lohnsteuer durch die Kinderfreibeträge überhaupt nicht. Nur bem Soli und in der Kirchensteuer und nur im marginalen Bereich. Also, die paar Cent, die das bringt, bekommt Ihr im Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung.

Marion73 
Beitragsersteller
 21.10.2008, 13:31
@wfwbinder

Halli Hallo! :-)

Danke für Ihren Beitrag und das Rechenbeispiel. Das nur der Soli und die Kirchensteuer von Kinderfreibeträgen berührt werden ist mir klar.

Heute habe ich aus Spass mal beim Finanzamt angerufen und gefragt, warum ein verheiratetes Ehepaar mit z.B. drei Kindern in der Steuerklasse IV jeweils 3,0 Kinderfreibeträge bekommen. Sie erklärte, dass dies einfach so sei. 0,5 Kinderfreibeträge in der Steuerklasse IV gibt es nur bei nichtehelichen Kindern bei neuverheirateten Personen. Die Dame war so ehrlich und meinte:" Seit 35 Jahren versuche ich die Logik hinter dem Steuersystem zu erkennen. Es ist mir bis heute nicht gelungen." Es scheint wohl keine eindeutige Erklärung zu dafür zu geben. Das muss ich einfach so hinnehmen. In der Steuerklassenkombination III und V z.B. bekäme nur die Person in Klasse III 3,0 Kinderfreibeträge, die Person in V aber keinen.

Das soll verstehen wer will. Das ist einfach so. grins

LG Marion

Das wäre mir neu! Es gibt pro Kind einen Steuerfreibetrag und nicht zwei! Den kann einer der Partner eintragen lassen oder eben beide einen halben Freibetrag. Aber nicht zwei für ein und das selbe Kind!

Lea2006  20.10.2008, 08:27

So ist es

Sarah1985  20.10.2008, 08:26

Da kann ich nur Recht geben. Das wäre mir auch neu.

Hallo Mchoy,

danke für Deine hilfreiche Antwort. Also liege ich richtig mit meinem Wissen. Nur warum das so ist, weiß ich leider auch noch nicht. ;-)

Beim googeln habe ich bisher nur diesen Textausschnitt gefunden:

Das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerrichtlienien bestimmen, dass die Zahl der Kinderfreibeträge für jedes zu berücksichtigende Kind grundsätzlich mit dem Zähler 0,5 bescheinigt wird. Der Zähler 1,0 gilt für ein Kind,

  1. das bei verheirateten Arbeitnehmern in Steuerklasse III oder IV zu beiden Eehegatten in einem steuerlichen Kindschaftsverhältnis steht oder
  2. dessen anderer Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder
  3. das ein Arbeitnehmer oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte allein angenommen hat.

Kinderfreibeträge werden nur bei den Steuerklassen I - IV eingetragen.

Warum das so ist, wird hier leider auch nicht erklärt. grübel

Fragende Grüße Marion

Hallo ihr Drei!

Habt Ihr dazu bitte einen Link? Ich bin der Meinung, dass es anders ist, aber lasse mich gerne überzeugen. ;-)

LG Marion

support3  20.10.2008, 12:50

Liebe/r Marion73,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support

Marion73 
Beitragsersteller
 15.12.2008, 22:43
@support3

Hallo Marie,

ja, sorry, ich werde mich bessern. :-)

LG Marion

Hier die Erklärung dazu:

Kinderfreibeträge

Für jedes Kind steht den oder dem Lohnsteuerpflichtigen jeweils ein Kinderfreibetrag zu. Bei der Eintragung des Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte wird dem dadurch Rechnung getragen, dass je Kind der Zähler 1,0 eingetragen wird,

bei den Steuerklassen 3 oder 4, wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt

bei den Steuerklasse 1 oder 2, wenn ein Elternteil verstorben ist oder die Voraussetzungen für einen Eintrag des Zählers 1,0 durch das zuständige Finanzamt aus anderen Gründen gegeben sind, zum Beispiel bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen (weitere Information beim zuständigen Finanzamt)

Abweichend hiervon wird nur ein halber Kinderfreibetrag mit dem Zähler 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen,

bei den Steuerklassen 1 oder 2, weil dem anderen Elternteil ebenfalls ein halber Kinderfreibetrag zusteht  

bei den Steuerklassen 3 oder 4, weil es sich nicht um ein gemeinsames Kind der Ehegatten handelt und dem anderen Elternteil ebenfalls ein halber Kinderfreibetrag zusteht.

http://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/lohnsteuerkarten/index.shtml

Marion73 
Beitragsersteller
 20.10.2008, 09:16

Halli Hallo!

Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!

Für mich bleibt weiterhin das Warum!?

Eben habe ich beim Finanzamt angerufen und stellt Euch vor, die Dame konnte mir mein Warum auch nicht beantworten. :-) Sie will sich aber schlau machen und es mir morgen verraten. Ich bin echt gespannt.

Liebe Grüße Marion

antola61  21.10.2008, 09:58
@Marion73

Frag mal in der Gemeinde nach - die kennen sich da oft besser aus!!!