Warum bekommen verheiratete Personen in Steuerklasse IV volle Kinderfreibeträge?
Guten Morgen,
heute möchte ich Euch fragen, warum verheiratete Arbeitnehmer mit einem Kind bei Steuerklasse jeweils einen ganzen Kinderfreibetrag bekommen. Wenn jemand unverheiratet ist, ein Kind hat und mit dem Partner in einem Haushalt lebt, sind beide in Steuerklasse I und haben 0,5 Kinderfreibeträge.
Warum ist das in Steuerklasse IV anders?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt.
Viele Grüße
Marion
7 Antworten
Na dann lese mal hier nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag
So ich habe es einfach mal durchgerechnet. bei den Steuerklassen 1, II, IIIund IV, jeweils ohne (geht nciht bei II), mit o,5 und mit 1,0.
Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf die Steuervorteile durch den Steuerfreibetrag, verändert sich die Lohnsteuer durch die Kinderfreibeträge überhaupt nicht. Nur bem Soli und in der Kirchensteuer und nur im marginalen Bereich. Also, die paar Cent, die das bringt, bekommt Ihr im Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung.
Halli Hallo! :-)
Danke für Ihren Beitrag und das Rechenbeispiel. Das nur der Soli und die Kirchensteuer von Kinderfreibeträgen berührt werden ist mir klar.
Heute habe ich aus Spass mal beim Finanzamt angerufen und gefragt, warum ein verheiratetes Ehepaar mit z.B. drei Kindern in der Steuerklasse IV jeweils 3,0 Kinderfreibeträge bekommen. Sie erklärte, dass dies einfach so sei. 0,5 Kinderfreibeträge in der Steuerklasse IV gibt es nur bei nichtehelichen Kindern bei neuverheirateten Personen. Die Dame war so ehrlich und meinte:" Seit 35 Jahren versuche ich die Logik hinter dem Steuersystem zu erkennen. Es ist mir bis heute nicht gelungen." Es scheint wohl keine eindeutige Erklärung zu dafür zu geben. Das muss ich einfach so hinnehmen. In der Steuerklassenkombination III und V z.B. bekäme nur die Person in Klasse III 3,0 Kinderfreibeträge, die Person in V aber keinen.
Das soll verstehen wer will. Das ist einfach so. grins
LG Marion
Das wäre mir neu! Es gibt pro Kind einen Steuerfreibetrag und nicht zwei! Den kann einer der Partner eintragen lassen oder eben beide einen halben Freibetrag. Aber nicht zwei für ein und das selbe Kind!
So ist es
Da kann ich nur Recht geben. Das wäre mir auch neu.
Hallo Mchoy,
danke für Deine hilfreiche Antwort. Also liege ich richtig mit meinem Wissen. Nur warum das so ist, weiß ich leider auch noch nicht. ;-)
Beim googeln habe ich bisher nur diesen Textausschnitt gefunden:
Das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerrichtlienien bestimmen, dass die Zahl der Kinderfreibeträge für jedes zu berücksichtigende Kind grundsätzlich mit dem Zähler 0,5 bescheinigt wird. Der Zähler 1,0 gilt für ein Kind,
- das bei verheirateten Arbeitnehmern in Steuerklasse III oder IV zu beiden Eehegatten in einem steuerlichen Kindschaftsverhältnis steht oder
- dessen anderer Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ist oder
- das ein Arbeitnehmer oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte allein angenommen hat.
Kinderfreibeträge werden nur bei den Steuerklassen I - IV eingetragen.
Warum das so ist, wird hier leider auch nicht erklärt. grübel
Fragende Grüße Marion
Hallo ihr Drei!
Habt Ihr dazu bitte einen Link? Ich bin der Meinung, dass es anders ist, aber lasse mich gerne überzeugen. ;-)
LG Marion
Liebe/r Marion73,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
Hier die Erklärung dazu:
Kinderfreibeträge
Für jedes Kind steht den oder dem Lohnsteuerpflichtigen jeweils ein Kinderfreibetrag zu. Bei der Eintragung des Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte wird dem dadurch Rechnung getragen, dass je Kind der Zähler 1,0 eingetragen wird,
bei den Steuerklassen 3 oder 4, wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt
bei den Steuerklasse 1 oder 2, wenn ein Elternteil verstorben ist oder die Voraussetzungen für einen Eintrag des Zählers 1,0 durch das zuständige Finanzamt aus anderen Gründen gegeben sind, zum Beispiel bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen (weitere Information beim zuständigen Finanzamt)
Abweichend hiervon wird nur ein halber Kinderfreibetrag mit dem Zähler 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen,
bei den Steuerklassen 1 oder 2, weil dem anderen Elternteil ebenfalls ein halber Kinderfreibetrag zusteht
bei den Steuerklassen 3 oder 4, weil es sich nicht um ein gemeinsames Kind der Ehegatten handelt und dem anderen Elternteil ebenfalls ein halber Kinderfreibetrag zusteht.
http://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/lohnsteuerkarten/index.shtml
Halli Hallo!
Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!
Für mich bleibt weiterhin das Warum!?
Eben habe ich beim Finanzamt angerufen und stellt Euch vor, die Dame konnte mir mein Warum auch nicht beantworten. :-) Sie will sich aber schlau machen und es mir morgen verraten. Ich bin echt gespannt.
Liebe Grüße Marion
Frag mal in der Gemeinde nach - die kennen sich da oft besser aus!!!
Na, dann auch hier danke.
Es beantwortet trotzdem nicht mein Warum. Es wird nur erklärt, wann ein ganzer Freibetrag eingetragen wird. Aber warum verheiratete in IV + IV auch in diesen "Genuss" kommen ist mir trotzdem schleierhaft.....
LG Marion