Kinder im Mietvertrag angeben?

5 Antworten

Das kommt auf den Vertrag an.

Die meisten Vermieter verlangen zumindest die Angabe wie viele Personen außer dem Mieter selbst zum Haushalt gehören bzw. mit einziehen.

Das ist nicht nur für einige Betriebskostenarten für Bedeutung, sondern möglicherweise auch für die Wohnungsgeberbestätigung.

Die muß der Vermieter für alle einziehenden meldepflichtigen Personen, egal ob sie Mieter sind oder nicht, ausstellen.

Jegliche Änderung der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen ist dem Vermieter mitzuteilen.

 

Im Mietvertrag als MIetende Person nicht. Aber für die Meldebescheinigung muss natürlich angegeben werden, welche Kinder mit einziehen. Immerhin musst Du die Meldebescheinigung bei der Ummeldung vorlegen und das Kind muss ja auch umge´meldet werden.

Der Mietvertrag muss nur mit einer Person geschlossen werden, kann ggf. auch mit mehreren Erwachsenen gemeinsam geschlossen werden.

Ein Mietvertrag kann nicht mit Minderjährigen geschlossen werden.

Die Nebenkosten richten sich u. a. natürlich danach, wie viele Leute in der Wohnung leben. Der Vermieter muss also wissen, zu wievielt ihr dort lebt.

stubenkuecken  05.03.2017, 12:41

Die Nebenkosten beziehen sich nicht auf die Haushaltsgröße. Die Abrechnung erfolgt nach m².

landregen  05.03.2017, 12:44
@stubenkuecken

Das ist so pauschal nicht richtig. Wenn sich die Personenzahl erhöht, erhöht sich insbesondere auch der Wasserverbrauch, was durchaus zur Anrechnung gebracht werden darf.

Es gibt auch die Regelung, dass Vermieter höhere Nebenkosten verlangen darf aufgrund höheren Verbrauchs, wenn ein Besucher sich wochenlang in der Wohnung aufhält.

anitari  05.03.2017, 13:04
@landregen

Wenn Wasser nach Verbrauch abgerechnet wird ist die Personenzahl unwichtig.

Es gibt auch die Regelung, dass Vermieter höhere Nebenkosten verlangen darf aufgrund höheren Verbrauchs, wenn ein Besucher sich wochenlang in der Wohnung aufhält.

Diese Regelung kann man doch sicher irgendwo nachlesen. Sei so gut und sag wo.

landregen  05.03.2017, 13:37
@anitari

Hinweise dazu findest du überall unter den Stichwörtern "Besuch" und "Miete" - wie nämlich eine Besucherregelung zu handhaben ist, wenn ein Besuch wochenlang dauert. Da wird dann auch erwähnt, dass Besucher, die zu Mitbewohnern geworden sind, auch in die Betriebsumlage einbezogen werden können.

Entsprechendes gilt erst recht, wenn keine Besucherregelung vorausging.

Schau z. B. hier https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3183720-739654-besuch-in-der-wohnung-wie-lange-darf-er-.html

anitari  05.03.2017, 14:34
@landregen

Aus dem Link:

Besuch in der Wohnung: Wann wird er zum Mitbewohner?

Wenn der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der «Besucher» müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

Ergo ist deine pauschale Behauptung das der Vermieter wegen Besuch die Nebenkosten erhöhen kann falsch.

Davon abgesehen müßte die Umlage von NK nach Personen, falls nach Verbrauch nicht möglich, ausdrücklich vereinbart sein. Ansonsten muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen. Und da spielt die Anzahl der Personen keine Rolle.

landregen  05.03.2017, 18:00
@anitari

Wer hat das behauptet? Ich nicht. Lies einfach genau und belästige mich nicht... Was unter dem von mir angegebenen Link steht, kann ich selbst lesen, ohne dass du es mir noch mal abschreibst.

Nicht, daß ich wüßte!

Bei Untermieter ist das etwas anderes!

Untermieter musst Du nicht angeben, weil Du vor Mietbeginn keine Untermieter hast. Danach wird nicht gefragt.

Nach Kindern und Mitbewohnern wird vor Mietbeginn gefragt um eine Überbelegung zu vermeiden. Allein erziehend mit fünf Kindern passt nicht in eine zwei Raum Wohnung.

DieDoofeSam94 
Beitragsersteller
 05.03.2017, 12:40

Und wenn man während des Mietverhältnisses schwanger wird und Kinder bekommt?

stubenkuecken  05.03.2017, 12:45
@DieDoofeSam94

Der Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist entscheidend. 

Wenn Du zehn Minuten vor Vertragsabschluss geschwängert wurdest und anschließend eine Geburt  hast, ist es egal. Unabhängig ob du ein Einzelkind oder eine Fußballmannschaft gebärst. 

EinGast99  05.03.2017, 19:09
@stubenkuecken

Und auch dann kann man nach Geburt den Vermieter informieren!

stubenkuecken  05.03.2017, 19:55
@EinGast99

Kann man, muss frau aber nicht.

ChristianLE  04.04.2017, 14:18
@stubenkuecken

Kann man, muss frau aber nicht.

 

Je nach Vertragsgestaltung kann es aber zu einem "muss" werden.