Mietvertrag, darf der zukünftige Mieter eine falsche Meldeanschrift angeben?
Darf ein Mieter im Mietvertrag eine falsche Meldeadresse angeben ? Eigentlich ist doch der Mietvertrag dann nichtig, oder ?
8 Antworten
Eigentlich ist doch der Mietvertrag dann nichtig, oder ?
Der Vertrag ist gütig, auch wenn eine falsche Adresse angegeben wurde.
Kann ja sein, das es die Adreese ist, wohin die Post gesendet wird, das muss dann nicht die Meldeadresse sein.
nein, der Mietvertrag ist deshalb nicht ungültig! Nur weil einzelne Bestandteile in einem Vertrag ungültig sind ist nicht der gesamte Vertrag ungültig, sonst wären alle Mietverträge ungültig!
Der zukünftige muß, sofern im Mietertrag vorgesehen, eine Adresse angeben. Ob er dort gemeldet ist spielt keine Rolle und macht den Vertrag nicht unwirksam.
Nein. Wieso sollte er nichtig sein?
Er muss eine ladungsfähige Anschrift angeben, das muss nicht die Meldeadresse sein...