Verpflichtungen gegenüber Dritten
Hallo,
was genau muss man im Mietvertrag unter "Verpflichtungen gegenüber Dritten" angeben?
4 Antworten
Unterhaltszahlungen, Bürgschaften, Schulden, Kredite, Bafög-Rückzahlungen, Mitarbeiterdarlehen, Altschulden aus Mieten, Autokredite, Ratenkäufe, ..... eben alle möglichen Varianten von Verbindlichkeiten, die Du einer anderen Institution/Unternehmen/Bank/Person gegenüber aktuell hast. Bleibt Dir überlassen, welche Du angibst, aber im Zweifel wird er eine Schufa-Auskunft beim Einzug verlangen und da steht dann fast alles drin.
Im Mietvertrag habe solche Auskünfte nichts zu suchen.
was genau muss man im Mietvertrag unter "Verpflichtungen gegenüber Dritten" angeben?
Das ist die Frage ob Du irgendwo Schulden hast.
Kannste getrost weglassen, sowas geht den Vermieter nichts an und hat auch nichts in einem Mietvertrag zu suchen.
Was genau muss ich denn da angeben?
Frei lassen oder durchstreichen.
Damit könnten offene Forderungen gemeint sein. Wie paßt das in einen Mietvertrag? Wie genau lautet denn der ganze Absatz? Manchmal sind ja Dinge in so einem Vertrag, die nicht rechtens sind.
Da wollen sie wissen, ob du Schulden bei irgendwelchen anderen Leuten hast....
Im Mietvertrag hat das meines Erachtens nichts zu suchen. Wohl aber kann ein Vermieter in einer Selbstauskunft nach Deinem aktuellen Stand fragen; er hat ja ein berechtigtes Interesse, seine Miete pünktlich zu bekommen. Da solltest Du dann auch keine Märchen auftischen.
Was genau muss ich denn da angeben?
Frage deinen Vermieter doch einfach mal. Wenn du da deine kompletten finanziellen Verhältnisse darlegen sollst würde ich dankend nach einer anderen Wohnung suchen. Die gehen ihn schlicht nichts an.
Und was muss ich da alles angeben?