Kind lebt bei den Großeltern - Frage Kindergeld und Unterhalt

9 Antworten

Ich kann mir vorstellen, dass er mit 12 Jahren und in der (Vor)pubertät viele Dinge anders wahrnimmt als sie eigentlich gedacht sind. Und Ihr als Großeltern seid auch nicht gerade objektiv.

Ich würde mit der Tochter und dem neuen Freund gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn Ihr das nicht alleine hinkriegt, dann kann das Jugendamt bestimmt Adressen vermitteln, von Leuten, die in solchen Gesprächen Erfahrung haben (so ähnlich wie ein Schlichter bei Nachbarschaftsstreitigkeiten).

Viele 12-jährige wären froh, ein etwas "abgeschiedenes Zimmer im Keller" zu bekommen. Aber ich kann deinen Enkel auch verstehen, dass er sich in dieser Situation ausgegrenzt fühlt.

Wenn er zu Euch zieht (das sollte mit allen Beteiligten in Ruhe besprochen werden!) hättet Ihr auch Anspruch auf den Unterhalt und Kindergeld. Es wäre schade, wenn Ihr das einklagen müsstet. Dazu müsstet Ihr Euch dann wohl an das Jugendamt wenden und evtl. sogar das Sorgerecht beanspruchen. Es wäre am Einfachsten, die Eltern wären einverstanden und würden euch das Geld überweisen, beim Kindergeld kann man aber beantragen, dass es direkt zu Euch geht.

Solange ihr dieses Problem nur unter euch geklärt habt, besteht für euch kein gesetzlicher Anspruch auf das Kindergeld bzw. Unterhalt.

Anders wäre es, wenn über das Jugendamt ihr euer Enkel zumindest zeitweise "zugesprochen" bekommt. Dann steht euch das Geld dann auch zu.

Hier müßt ihr euch also an das Jugendamt wenden bzw. auf Einsicht eurer Tochter hoffen.

Eine ehrliche Meinung?

Irgendwie hatte ich beim Lesen der Geschichte das Gefühl das ihr euch sehr gerne um euren Enkel kümmern wollt und jetzt nach (Vorhandenen oder herbeigeredeten/herbeiersehnten) Gründen sucht euren Enkel aufzunehmen.

Fakt ist das Erziehungsrecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei eurer Tochter und dann erst einmal beim leiblichen Vater. Erst dann kommt ihr gemeinsam mit den Großeltern väterlicherseits. Ich würde in aller Ruhe und ohne Vorwürfe an einem Tisch über alles reden und schauen was dabei herauskommt.

Natürlich hättet ihr, sollte euer Enkel bei euch leben den Anspruch auf das Kindergeld und ggf. den Kindesunterhalt. Dies müsste dann aber (bei Abwesenheit einer gütigen Einigung) über das Gericht geklärt werden.

Opelblau 
Beitragsersteller
 13.10.2013, 12:34

Vielen Dank . nein so ist es mit Sicherheit nicht . Die Gründe sind einfach da , Uns wäre es auch lieber wenn er mit Mutter , Stiefvater und kleiner Schwester zusammenwohnt. Aber Reden ist momentan nicht möglich , da meine Tochter meint , wir mischen uns ein .Der Stiefvater sagt zu dem ganzen kein Wort . ( auch ein Zeichen das ihm unser Enkel total egal ist ) danke nochmal

taborate  13.10.2013, 13:10
@Opelblau

wenn ihr dem Enkel anbietet bei euch zu wohnen mischt ihr euch auch ein. ich sehe es wie Ursumaritimus!!

Hallo Opelblau!

Ihr habt zunächst einmal keinen Anspruch auf Kindergeld und Kindesunterhalt, weil Euer Enkel bei seiner Mutter lebt und dessen Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Seine Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sollte der Enkel wirklich bei Euch dauerhaft wohnen wollen, das auch deutlich zum Ausdruck bringen und hier auch die Eltern offiziell zugestimmt haben, dann könntet ihr die o.g. Gelder zur Verwendung für das Kind beanspruchen. Ist der Enkel bei Euch nur zu einem längeren Besuch, habt ihr natürlich keinerlei Ansprüche. Meiner Meinung nach wäre das aber der falsche Weg.

Das Kind sollte bei seiner Familie bleiben. Dort eventuell herrschende Problematiken sollte Deine Tocher und ihr Mann unter Einbeziehung des Kindes besprechen. Deine Hilfe könnte sein, Deiner Tochter eine Familienberatungsstelle zu vermitteln und den Zusammenhalt und das Zusammengehörigkeitsgefühl der gesamten Familie zu fördern.

Liebe Grüße