Kindergeld vom Vater zur Mutter leiten
Es ist ein wenig kompliziert. Meine Tochter wurde eben 18 Jahre. Sie war bisher beim Vater gemeldet. Nun will sie in meine Stadt ziehen, aber in eine eigene Wohnung. (Wir sind geschieden). Sie ist noch Schülerin in Ausbildung. Ihr Vater will aber das Kindergeld einbehalten. (Sie möchte Schüler-BaFög beantragen). Kann ich es auch ohne Zustimmung von ihm auf mich überleiten, bzw. beantragen? Ich würde es dann an meine Tochter umleiten lassen.
8 Antworten
sagen wir du zahlsunterhalt von 155 und der vater 345 bekommt der papa das kindergeld (184) so hat mir die von der familien kasse das erklärt weil wir ähnliches problem haben
letztendlich hat das kind nix vom kindergeld - ist richtig..
mein papa würde sich freuen, und der würde mir nix vom kindergeld zu kommen lassen, er ist der auffassung das mit dem unterhalt ALLE kosten gedeckt sind die ich so habe...
Ihr Vater will aber das Kindergeld einbehalten.Kann ich es auch ohne Zustimmung von ihm auf mich überleiten, bzw. beantragen?
Abzweigungsantrag stellen:
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Dessen Kindergeld behält er auch. Ihm muß er wohl 60€ Unterhalt bezahlen, tut er auch nicht. Mein Sohn ist in Vorleistung gegangen.
Ebenfalls Abzweigungsantrag stellen und wenn kein Unterhalt gezahl´t wird muss man klagen.
MfG
Johnny
Du kannst es versuchen zu beantragen. Dann siehst du, was dabei heraus kommt. Am sichersten waere, deine Tochter zieht zumindest voruebergehend kurz zu dir, dann steht dir das Geld auf alle Faelle zu und sie muessen den Antrag bewilligen. Das kann ja auch nur fuer ein - zwei Monate sein.Lass sie sich einfach zu dir ummelden.
Wenn der Vater keinen Unterhalt in Hoehe von mindestens Kindergeldhoehe zahlt, dann kann es deine Tochter nach dem Auszug auch selbst beantragen und abzweigen lassen. Das geht bei eigener Wohnung.
Wenn sie keinen Unterhalt bekommt,der min. die Höhe des Kindergeldes hat,dann kann sie selber einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen !
Den Antrag findet man im Internet auf der Seite der Familienkasse,dann wird das Kindergeld vorläufig eingestellt und die Eltern bzw. der Vater nach Unterhaltsleistungen befragt und wenn er keinen Unterhalt zahlt,dann bekommt sie es rückwirkend auf ihr Konto nachgezahlt und auch dann das laufende Kindergeld.
Kindergeld erhält der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Dieser Elternteil muss es dann zu Gunsten des Kindes ausgeben. Wenn ihr Vater es behält, stellt sich die Frage, was er damit macht. Er muss es im Endeffekt deiner Tochter geben, sofern er es nicht in Naturalien ableisten kann und da deine Tochter wegen des Studiums nicht mehr bei ihm wohnt, kann er das nicht.
Also muss er es deiner Tochter geben. Die Frage des Kindergelds stellt sich aber auch nach dem Sorgerecht.