Riss in der Windschutzscheibe. Huk Coburg zahlt nicht vollständig?
Hallo zusammen,
nach einem Steinschlag habe ich mein Auto in eine Audi Werkstatt gebracht. Diese tauschten die Windschutzscheibe und wollten dies mit der Huk Coburg abrechnen. Nun kahm eine Rechnung der Werkstatt von 272 €. Laut Huk Coburg gehören Klemmleisten und Blindnieten nicht zum Reparaturumfang. Laut Werkstatt waren diese vergammelt. Was kann man hier tun?
9 Antworten
Die Versicherung zahlt für Schäden, die durch den Steinschlag entstanden sind - nicht für Abnutzung des Autos. Insofern wirst du von der Versicherung zu Recht nichts für die vergammelten Teile bekommen. Es ist höchstens die Frage, ob die Werkstatt dich nicht hätte fragen sollen, ob sie die Teile austauschen soll. Wenn die Reparatur ohne diese Teile nicht möglich war, hättest du aber sowieso zahlen müssen, hilft also wenig. Oder hättest du dann auf die Reparatur verzichtet?
Die Teilkasko zahlt den reinen Glasschaden. Wenn noch irgendwas anderes dabei mit ausgetauscht wird, so musst Du das, wie bei jeder anderen Reparatur auch, selber zahlen
Glasschäden regulieren die Versicherungen über die Kasko, in solchen Fällen vorher eine Deckungszusage einholen. Zudem gibt es vertragliche Vereinbarungen mit Werkstätten, am meisten genannt wird hier Carglass. Eine Reparatur ohne vorherige Kostenzusage der Versicherung durchführen zu lassen und dann versuchen das vorgelegte Geld zurückzuholen ist die schlechteste Variante, ganz besonders bei Vertragswerkstätten die nicht immer billig sind und mit Versicherungen ohnehin auf Kriegsfuß stehen.
Ich fürchte du wirst das selbst zahlen müssen.
Hier geht etwas arg durcheinander. In der Teilkasko ist der Ersatz der Windschutzscheibe mit jeweils vereinbarter Selbstbeteiligung als Glasbruch enthalten. Dazu gehört die Montage. Damit alles, was dazu gehört. So z.B. auch der Schneidedraht zum Entfernen der Dichtung und auch Kleber und alle Teile, die nötig sind. Ich würde es auch bei diesem kleinen Betrag darauf anlegen. Unbedingt nötig ist aber vor der Reparatur die Schadensmeldung und Deckungszusage. Maßgeblich sind die individuellen Vertragsinhalte, also ggf. auch eine Werkstattbindung. Die pauschale Werbetrommel hier für Carglass ist so nicht ok. Ich habe gerade einen Riss durch Steinschlag und werde mal sehen, was die HUK sagt. Zu Carglass werde ich nicht gehen, sondern in eine Fachwerkstatt und dort ggf. mit Abtretung des Schadens abzgl. SB arbeiten. Das ist leider für die Versicherung die teuerste Variante. Alternativ kann man selbst in Vorlage treten und dann die Erstattung abzgl. SB bekommen. Und da können dann die Widersprüche auftreten.
In dem Punkt hat die Versicherung recht. Verschleißteile fallen nicht unter den Schutz. Nur die reine Scheibe. Aber trotzdem hat HUK Coburg seine Bestimmungen. Man muss bei Schäden eine bestimmte Werkstatt aufsuchen, auch wenn man direkt neben einer wohnt. Bei denen spielt die Entfernung zur Werkstatt keine Rolle. Ich musste damals annähernd 20 Kilometer fahren und kam dann nur mit dem Taxi zurück, weil die Werkstatt irgendwo auf dem Land lag und keine Verbindung wie Bus oder Bahn bestand.
Glaub ich nicht .. wenn die Versicherung eine solche Klausel hat, dann holen die den Wagen auch ab oder es gibt einen Leihwagen. Muss man halt mit dem Schadenservice ausmachen.
Ich habe mal sogar einen Leihwagen bekommen wenn ich der Reparatur in der Vertragswerkstatt zustimme. War auch die huk. Und Normalvertrag.
Man muss nur dann eine bestimmt Werkstatt aufsuchen, wenn man im Vertrag einen Schadenservice mit vereinbart hat. Ansonsten hat man die freie Wahl. Und dies ist auch bei der HUK so.