Auto Zerkratzt bei Werkstatt Aufenthalt
Hab mein Auto zur Werkstatt gebracht da getriebeöl rausläuft.. nun war ich gestern dort er meinte es kann der Simmering sein und macht es heute nun sind riesengroße kratzer am auto da er es raus gestellt hatte (Tankstellen Werkstatt ) Das Auto war nicht angemeldet wer haftet nun für diesen Schaden hatte es bei der Übergabe in die Werkstatt gestellt (da er sagte ich solle es Bitte reinfahren)
7 Antworten
Das sieht schlecht für Dich aus.
In der Praxis verwenden die meisten Werkstätten die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe empfohlenen Kfz-Reparaturbedingungen. Punkt IX dieser Reparaturbedingungen (Stand 03/2008) regelt die Haftung des Auftragnehmers. Danach haftet die Werkstätte für leicht fahrlässig verursachte Schäden beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurden. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Soweit die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe empfohlenen Reparaturbedingungen oder vergleichbare Bedingungen nicht Vertragsinhalt geworden sind, haftet die Werkstatt auch für leichte Fahrlässigkeit voll.
Lasse Dir von der Werstatt die von ihr verwendeten Reparaturbedingungen aushändigen und studiere, was dort zum Thema "Haftung" steht. Das bringt Dich schon mal ein Stück weiter.
Falls Du eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung hast kannst Du Dich auch an diese wenden und um eine Beratung bitten.
Falls keine RS-Versicherung exisitert besteht auch die Möglichkeit, sich an den ZDK zu wenden - der kann Dich an eine Schlichtungsstelle bzw. Ombudsmann weiterleiten. Diese wurden vom KfZ-Gewerbe eingerichtet, um solche Streitfälle geräuschlos zu klären.
Rechtsschutz habe ich nicht ... und sonst auch keine Versicherung fürs Auto ist mein erstes ... muss ich mal schauen und hoffen vllt macht er mir ein gutes Angebot zum komplett lackieren was ich sowieso vor hatte
Ich vermute so einfach wird das mit Deinen Fotos nicht werden
Klar, Du hast Kratzer aber es geht darum den Verursacher zu finden. Selbst wenn die Kratzer auf dem Gelände der Werkstatt passiert sind muss dieses ja nicht bedeuten, dass der Werkstatt Besitzer bzw. seine Angestellten den Schaden verursacht haben.
Mir ist ähnliches passiert.
Ich hatte meinen Pick Up zur Inspektion in einer Werkstatt. Nachts wurde der Wagen in den Außenbereich verbracht, da die Werkstatt Platz schaffen musste
Tags darauf wollte ich den Pick Up abholen und hatte ein Loch in der Heckscheibe... sprich, das war groß wie ein Handball.
Obwohl der Werkstatt Betreiber keinerlei Kenntnis darüber hatte wie dieser Schaden entstanden ist, hat er seine Betriebshaftpflicht eingeschaltet. Diese haben die Übernahme der Schadensregulierung verweigert mit der Begründung "auch ein Werksfremder hätte den Schaden anrichten können. Sprich: Ich konnte nicht beweisen dass der Schaden durch einen Mitarbeiter verursacht wurde
Und das kannst Du eben auch nicht. Du kannst "nur" beweisen dass Dein Auto vorab keine Beschädigungen hatte ... und nicht mehr.
Du brauchst aber einen Verursacher.... und das wird schwer zu ermitteln sein..
Aber vlt. erweist sich die Werkstatt als kulant und übernimmt einen Teil der Kosten oder meldet den Schaden ihrer Versicherung... Aber dann wünsche ich Dir ein besseres Ergebnis, meins war ja nicht so erfolgreich!!!
Sorry mir ist das leider "nur" mit der Scheibe passiert..... Somit das Beispiel
Schaden bleibt aber Schaden und Verursacher bleibt Verursacher.
Natürlich ist das ärgerlich für Dich aber es bleibt ja noch die Möglichkeit sich mit der Werkstatt zu besprechen und es bleibt auch noch die Möglichkeit dieses der entsprechenden Betriebshaftpflicht Versicherung mitzuteilen
Ich habe lediglich darauf aufmerksam machen wollen, dass Deine Fotos wenig dazu beitragen können die Schuld an der Werkstatt festmachen zu können.
Wünsche Dir aber viel Glück in der Sache....
Ach ja, mein Schaden mit der Scheibe ist inkl. Montagekosten und Beschaffung auf stolze 1.140 Euro gewachsen... US Pick Up, nur Haftpflicht versichert:-)
Aus Schaden wird man eben klug.
Uf 1100€ für ne Scheibe stolze Summe mal sehen ich frag ihn mal was es kostet eine komplett Lackierung zu machen vllt macht er mir ein vernünftiges angebot..
Uf 1100€ für ne Scheibe stolze Summe mal sehen ich frag ihn mal was es kostet eine komplett Lackierung zu machen vllt macht er mir ein vernünftiges angebot..
Du brauchst wirklich eine komplett Lackierung? Wahnsinn.. da kann man Deinen Frust verstehen
Ich würde dabei bleiben
- Werkstatt soll Schaden der Betriebshaftpflicht melden
wenn negativ oder Versicherung macht Probleme
- Deal aushandeln wie von Dir geplant
Viel Erfolg
Hallo moritz3108,
der Sachverhalt ist eindeutig. Die Werkstatt hatte dein Fahrzeug in „ Obhut“ und haftet dadurch für den entstandenen Schaden. Wir reden auch von einem „ Obhutschaden“.
Sollte die Werkstatt eine „ KFZ Handel und Handwerk – Police „ haben, wird diese den Schaden übernehmen. Sollte der Vertrag nicht vorhanden sein, muss die Werkstatt den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Lieben Gruß und schönes Wochenende
Das wäre echt meine Rettung die Werkstatt kauft soweit ich weiß Autos auch an und verkauft diese weiter ... hoffe mal das diese solch eine Versicherung hat ...
Leider muss ich dir auch noch sagen, dass insbesondere kleinere Werkstätte, diese Versicherung eher nicht abschließen, da diese Versicherung richtig Geld kosten kann. Das Risiko ist für Versicherungen sehr groß
Dir kann das jedoch egal sein ;-)
Theoretisch haftet der Werkstattbesitzer. Praktisch wird er wohl abstreiten, dass die Kratzer bei ihm draufgekommen sind.
Ein Tag zuvor habe ich ein Bild des Autos gemacht (auto steht bei uns zuhause drinnen somit kann keiner rein ...
Und meine Freundin war dabei als ich den Wagen hingebracht habe
Wenn der schaden vor dem werkstattaufenthalt noch nicht gegeben war und dies ev durch Zeugenaussagen belegbar währe haftet die Werkstatthaftpflicht der Verursachenden Werkstatt. dabei ist es unerheblich ob der Wagen zugelassen war oder nicht.:: Sachbeschädigung egal durch vorbeitragen von Teilen zum beispiel oder einen Schlüsselbund der aus der Tasche hängt ist so schnell passiert.
Du solltest unverzüglich den Schaden dem Werkstattbetreiber melden und beanstanden.. und Beseitigung durch autorisierten Lackierfachbetrieb einfordern.. Joachim
Er hat es nicht verkratzt es War irgendjemand in der Nacht ... auf der Kamera ist aber nichts meinte er ... muss er es trotzdem übernehmen muss heute erstmal zur Polizei ....
Solange der Wagen in der Obhud der werkstzatt ist trägt diese auch die Verantwortung und haftet entsprechend.. der wikelt das dann über seine hoffendlich vorhandene Werkstatthaftpflicht ab. Anzeige gegen unbekannt ist auch für den Versicherer wichtig... Joachim
Okay super hab aber noch eine frage es kommt dann ja ein Sachverständiger stimmt es wenn der Schaden höher ist als der wagen wert das ich dann den Schaden nicht repariert bekomme und nur das Geld des wertes bekomme und die den wagen dann mitnehmen?
Okay super hab aber noch eine frage es kommt dann ja ein Sachverständiger stimmt es wenn der Schaden höher ist als der wagen wert das ich dann den Schaden nicht repariert bekomme und nur das Geld des wertes bekomme und die den wagen dann mitnehmen?
kommt immer auf den zustand an , einige Kratzer führen nicht zum wirtschaftlichen Totalschaden .. Der Gutachter wird auch den zustandsgemässen Schaden und wert vor der Beschädigung ermitteln. Joachim
Ich hab das Auto erst gekauft für 1900€ Polo 6N2 mit 87tkm .. schaden rundum zerkratzt ein freund von mir kfzler sagt der muss komplett lackiert werden weil es sehr viele Tiere kratzer sind Türe und motorhaube Kofferraum das einzige was man ausbessern kann ist der rechte kotflügel da ist nur ein kratzer von 5 cm
was Du bezahlt hast und wie hoch der reale wert ist sind zweierlei sachen und haben nixmiteinander zu tun... Wenn der Wagen jedoch rundum zerkratzt ist dann ist mit Vorsatz und nicht einen versehendlichen Schädigen zu tun und dann bekommt das eine andere Qualität gegen die sich ein Versicherer auch erstmal wehren wird..
Sind die Schäden vom Schadensbild her als alters und gebrauchsüblich ( zB. Waschanlagennutzungen ) oder eben mit bewustem zerkratzen durch vorsätzliche tätigkeit einzuordnen wird der Gutachter und die Polizei ermitteln..
Entsprechend ist dann auch die Reaktion einer versicherung. Wenn du den Schaden auszahlen lassen willst, wirst du bestimmt nichts daran verdienen oder einen finanzielen Vorteil daraus ziehen können den Mwst und Restwert werden dabei immer abgezogen..
Bei Unfällen kämen eventuelle Schmerzensgelder und Nutzungsausfall dazu was durcdch die fehlende Zulassung entfällt. wenn die kratzer nicht zu tief sind kann ´man die vieleicht auch rauspolieren.. aber das entscheidet der Sachverständige... Joachim
Er hat es nicht verkratzt es War irgendjemand in der Nacht ... auf der Kamera ist aber nichts meinte er ... muss er es trotzdem übernehmen muss heute erstmal zur Polizei ....
Das tolle ist, ich hab den wagen erst gekauft -.- ... ne Scheibe geht ja noch aber das komplette auto ist zerkratzt ...