Kfz-Versicherung fordert Nachzahlung, muss ich das hinnehmen?

9 Antworten

also es sind mittlerweile 22 Monate seit Vertragsabschluss vorbei und Du bist in der Zeit bereits  25.000 Kilometer gefahren, das heißt es kommen noch einige Kilometer dazu... Die vereinbarten 12.000 Jahreskilometer haben dafür gesorgt, dass Du einen Rabatt bekommst und nachdem Du halt dies weit überschritten hast, musst Du logischerweise nachbezahlen... Verjährt ist das übrigens garantiert nicht...

Im Rabatte kassieren sind die Deutschen Spitze. Beim dann Konsequenzen ziehen jedoch nicht. Du hast falsche Angaben gemacht. Dafür musst du gerade stehen. So einfach ist das.

Das wird lt. Versicherungsbedingungen korrekt sein. Zumal du vermutlich nicht genau beweisen kannst, wann du wieviel km im Jahr gefahren bist. Und Verjährung von Privatpersonen sind mind. 2 Jahre, Begin zum Termin der Feststellung einer Schuld.

Apolon  11.06.2016, 09:46

 Und Verjährung von Privatpersonen sind mind. 2 Jahre,

Du scheinst gesetzesmäßig nicht auf dem neuesten Stand zu sein.

Die 2 Jahre sind schon lange vorbei.

wurzlsepp668  10.06.2016, 19:25

steht wo?

ich kenne nur eine Verjährungsfrist von 3 Jahren

Nanopixel 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 22:13

Danke für die Antwort, ich denke aber schon, dass ich beweisen könnte, wann ich wieviel gefahren bin. Denn ich war im September '15 bei der Inspektion mit dem Wagen (also nach 13 Monaten), wo natürlich der Kilometerstand vermerkt wurde: 16.000 - also fallen auf die übrige Zeit (bis heute) knapp 9000, so dass ich die 12.000 dieses Jahr locker einhalte. Aber wie oben schon festgestellt, ist durch die 3jährige Verjährung ja letztlich egal, für welches Jahr ich nachzahlen muss.

Hallo,

nur mal, um die Fakten festzuhalten:

  • Es wird vertraglich eine Jahresfahrleistung von 12.000 km vereinbart, die vom Versicherungsnehmer nach eigener Angabe hier bereits im ersten Jahr deutlich überschritten wurde. Richtig?
  • Obwohl diese Vereinbarung und die hiermit verbundene Verbindlichkeit somit aufgrund des noch frischen Vertragsverhältnisses durchaus hätte bewusst sein können/müssen, erfolgt vom Versicherungsnehmer kein Hinweis an den Versicherer. Auch richtig?
  • Der Versicherer fragt seinerseits erst im zweiten Jahr den aktuellen km-Stand ab und erfährt, dass in 22 Monaten 25.000 km gefahren wurden - bzw. hochgerechnet wohl zwischen 27.000 und 28.000 km in dieser Zeit gefahren werden (25.000 / 22 * 24 = ca. 27.300). Wieder richtig, oder?
  •  Der Versicherer verzichtet auf eine Nacherhebung für das erste Versicherungsjahr und berechnet lediglich für das zweite Jahr eine Nachzahlung. Eine zusätzliche Vertragsstrafe unterbleibt bzw. wird nicht erhoben.
  • Weiter verzichtet der Versicherer auf die - zugegebenermaßen nicht oder nur schwer belegbare - Annahme, dass die zugesagte Fahrleistung von 12.000 km im ersten Jahr eingehalten oder unterschritten wurde und sich die Überschreitung zu Ungunsten des Kunden auf das zweite Jahr konzentriert.
  • Und vor diesem gesamten Hintergrund argumentiert der Kunde nun mit einer - ebenso wenig oder nur schwer belegbaren - Behauptung, dass die Überschreitung ausschließlich in den Zeitraum fällt, für den der Versicherer KEINE Nachberechnung erhoben hat. Und er zeigt sich sogar noch verärgert darüber, dass der Versicherer DARAUF nicht selber gekommen ist!

Finde den Fehler!

Gruß

Loroth

Nanopixel 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 22:34

Diese ätzend herablassende Art hättest du dir schenken können. Jeder versucht, seine Versicherungen bzw. die Kosten zu optimieren, wenn du das nicht tust, bitte. Andere tricksen und/oder lügen, machen falsche Angaben etc. und kommen damit durch - ich bin ehrlich und gebe die echten Zahlen an und bin am Ende der Dumme, okay damit muss ich eben leben.

Mir aber hier pampig zu kommen, weil ich mal dezent nach legalen(!) Möglichkeiten gefragt habe, dieser Vertragsänderung zu entgehen, indem man z.B. auf Verjährung spielt (von der ich erst jetzt durch die anderen Antworten weiß, dass sie mehrere Jahre beträgt)... naja was solls, jeder hat seine "Art"...

Nur nebenbei: Ich habe noch ein weiteres Auto, mit dem ich weit unter(!) der dort angegebenen Fahrleistung bleibe - ich gehe mal stark davon aus, dass ich dort kein Geld zurückbekommen werde. Vielleicht trägt das auch dazu bei, dass ich von der Nachzahlung genervt bin und nach einer Hintertür frage.

Und zum Schluss: Ich kann sehr wohl beweisen wieviel ich im ersten Jahr gefahren bin, da ich nach ca. 13 Monaten Inspektion machen ließ, ist wohl alles dokumentiert. Aber tut ja nun nichts mehr zur Sache, durch Klärung der Sache mit der Verjährung hat sich die gesamte Frage ohnehin erledigt.

Schönen Abend noch!

Nano

kevin1905  10.06.2016, 23:43
@Nanopixel

Jeder versucht, seine Versicherungen bzw. die Kosten zu optimieren

Das ist auch in Ordnung, hier wurden aber inkorrekte Angaben gemacht, nicht vorsätzlich, sonst wären wir im Bereich einer Straftat, sondern man hat sich einfach verschätzt und dieser Missstand wurde nun korrigiert.

Als Versicherungsnehmer hat man Obliegensheitspflichten, die sich u.a. aus den AKB ergeben, die man ggf. in einem ruhigen Moment mal zumindest überfliegen sollte (Den Absatz "Pflichten des VN").

ich gehe mal stark davon aus, dass ich dort kein Geld zurückbekommen werde.

Wie viel hast du angegeben und wie viel hast du damit tatsächlich gefahren?

Der Vertrag bzw. die Verträge werden wohl nicht durch einen Vermittler oder Makler betreut, der dir als Ansprechpartner zur Verfügung steht?

Apolon  11.06.2016, 01:04
@Nanopixel

Du willst doch nicht mit dieser Antwort andeuten, dass du von Anfang an bewusst falsche Angaben beim Versicherungsantrag gemacht hast ?

 Jeder versucht, seine Versicherungen bzw. die Kosten zu optimieren, wenn du das nicht tust, bitte. Andere tricksen und/oder lügen, machen falsche Angaben etc. und kommen damit durch - ich bin ehrlich und gebe die echten Zahlen an und bin am Ende der Dumme, okay damit muss ich eben leben.

Könnte man dann auch als vorsätzlichen Versicherungsbetrug bezeichnen.

Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre, ab Ende des Jahres gezählt, in dem eine Forderung entsteht; verjährt ist da bei Dir noch lange nichts.

Du kannst jetzt versuchen, in Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft hin- und herzukneten, in welchem Kalenderjahr Du wieviele km gefahren sein willst und damit etwas herumoptimieren.

Wenn Du plausibel machen kannst, dass Du in Zukunft mit Deinen angegebenen Jahreskilometern hinkommst, mag auch der Beitrag für die Zukunft unverändert bleiben. Dass die Mehrkilometer seit Deinem Vertragsabschluss aber irgendwie nachbezahlt werden müssen, ändert sich dadurch nicht.

Nanopixel 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 22:06

Okay, dass die Verjährung drei Jahre beträgt, war mir nicht bekannt. Dann ist es wohl mehr oder weniger egal, wohin die Mehrfahrleistung fällt (1. oder 2. Jahr), das beantwortet im Prinzip schon den Hauptteil meiner Frage, danke!