Nachzahlung vw leasing.... nach totalschaden.

5 Antworten

Die Forderung ist dem Grunde nach durchaus berechtigt. Ob sie der Höhe nach berechtigt ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Prinzipiell ist es doch so, dass du eine vertraglich fixierte Maximalfahrleistung vereinbart hast. Da du diese Grenze überschritten hast, hatte das Auto zum Zeitpunkt des Unfalles einen geringeren Wert, als es ihn gehabt hätte, wenn du dich an die Vereinbarung gehalten hättest. Von der Kaskoversicherung wird der Zeitwert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalles erstattet.

Dein Irrtum liegt darin, dass durch die Zahlung der Versicherung die VW-Bank eben nicht vollständig bedient wurde. Die Differenz für die zu viel gefahrenen Kilometer blieb offen. Diese aufgezeigte Differenz hast du nun zu begleichen. Da diese Differenz durch die von dir zu viel gefahrenen Kilometer verursacht wurde, musst du für diese natürlich auch aufkommen.

Im Übrigen ist es auch so, dass durch den Unfall der Vertrag vorzeitig beendet werden muss. Dadurch entgeht deinem Vertragspartner ein Teil seines Gewinnes. Auch diesen kann er sich von dir wieder holen, denn die Versicherung bezahlt lediglich den Schaden am Fahrzeug, jedoch nicht Vermögensschäden, die durch den Wegfall des Vertrages Anderen entstehen.

StevenBKum 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 01:21

Danke schonmal. Wurde es was nützen mir einen anwalt zur Seite zu ziehen

Interesierter  20.12.2013, 19:05
@StevenBKum

Das kommt darauf an, ob du den Anwalt selber bezahlen müsstest, oder ob diese Kosten von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden.

Bei einer Forderung von ca. 300 € halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass sich der Einsatz eines Anwaltes rechnet.

Dem Grunde nach sehe ich die Forderung als berechtigt an. Daher könnte man allenfalls über die Höhe diskutieren. Selbst wenn die Kosten halbiert werden könnten, wären das gerade mal gut 150 €. Davon die Anwaltskosten abgezogen, bleibt bestimmt nicht viel übrig.

Dir finanzierung ist komplett vom tisch. Da ist nichts mehr offen. Die nachzahlung soll sein, weil ich über die vereinbarte km leistung gefahren bin t... Der wagen wsr ein wirtschaftlicher und technischer totalschaden. Aber warum soll ich noch beazhlen fur einen wagen der nicht mehr existiert? ?

Für was wollen die das Restgeld von 380€ ? Ne Begründung sollte schon dabei stehen. Ähm, wenn du dir einen Kredit bei der Bank holst und das Auto vor Abzahlung zu Schrott fährst, must auch weiterzahlen, obwohl du kein Auto mehr besitzt; sollte klar sein.

gegenfrage, wurde das auto den vollständig bezahlt oder ist noch ein betrag bei der abnk offen?

der restwert wird nicht so hoch gewesen sein, wie die summe, die du der bank schuldest.

von daher musst du weiter abzahlen

StevenBKum 
Beitragsersteller
 20.12.2013, 01:22

Die vollkasko hat alles bezahlt. Restwert+vk diff +gap schutz

Kuck in deinen Vertrag.