Kfz-Versicherung ändert nachträglich SF-Klasse und fordert Nachzahlung. Ist das rechtens?
Hallo liebe Community,
Ich habe meine Kfz-Versicherung zum 01.01.19 gewechselt. Ich habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Auch habe ich angegeben das ich 2018 einen selbstverschuldeten Unfall hatte. Daraufhin hat mir die VHV ein Angebot gemacht in dem sie mich nur in der Vollkasko runtergestuft hat, jedoch nicht in der Haftpflicht.
Nun kommt heute per Post ein Nachtrag zum Versicherungsschein mit dem Grund Änderung der Haftpflichtversicherungs-SF und einer Nachzahlungsforderung rückwirkend zum 01.01.19.
Ist das gängige Praxis? Darf die VHV das? Und muss ich die Nachzahlung leisten auch wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache?
Bitte antwortet nur wenn ihr wirklich Ahnung habt (evtl Quellen angeben) Antworten wie "ja, sie darf das" helfen mir nicht weiter.
Vielen Dank im voraus.
7 Antworten
Ja, das ist gängige Praxis.
Die VHV hat beim Vorversicherer den SFR abgefragt und er ist nicht so bestätigt worden wie er im Antrag stand. Daher muß die VHV den bestätigten SFR ansetzen. Sonst könnte man sich einen SFR bei Versichererwechsel ja selbst ausdenken. Es wird immer der Vorversicherer angefragt. Das psssiert manchmal erst Wochen nach der Policierung. Dann gibt es einen Nachtrag mit der Änderung und eine neue Beitragsrechnung.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Es ist ja keine Beitragserhöhung.
Davon abgesehen wird dir kein Versicherer rückwirkend eine EVB ausstellen. Du müßtest folglich bis heute bei der VHV bleiben. Und dann wird der Vertrag nach Kurztarif abgerechnet, was noch zusätzlich kostet.
Also ärgere dich nicht, bezahle die Forderung und die VHV ist ein Versicherer am unteren Preisende, die beste Versicherungsbedingungen bietet.
Hattest du denn einen Rabattschutz beim bisherigen Versicherer??? Dieser wird in der Regel hinfällig bei einem Versichererwechsel :-((
Gruß siola55
PS: Vllt. hilft dir ja dieser Hinweis weiter: beim Versichererwechsel werden niemals die SF-Klassen 1:1 übertragen, sondern vom Vorversicher werden die Anzahl schadenfreier Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden an den Folgeversicherer weitergemeldet!
... und Dein Berater/Makler für diese doch meist teure Versicherung hat wirklich keinen Plan und hat Dir das Procedere wirklich nicht genannt?
Meine Vers. z.B. schreibt auf den ersten Schein bei anzufordernden SF-Klasse einen diesbezüglichen Vermerk.
Warum kannst Du dort auf Deinen nichts finden?
Die VHV hat bei deiner alten Versicherung die Daten abgefragt und nun verarbeitet (Beginn des Vertrages und Schäden). Somit handelt diese korrekt. Du kannst dieses auch im Antrag und den Bedingungen nachlesen.
Die Änderung der SF-Klasse kann auch weitere Gründe haben, z.B. die alte Versicherung hatte eine Sondereinstufung vorgenommen. Diese wird auch nicht auf die neue Versicherung übertragen.
Und was sagt der Vermittler dazu, bei dem du den Antrag gestellt hast? Der hätte das ja wissen müssen.
Natürlich musst du die Prämie für deine tatsächliche SF Klasse bezahlen und das natürlich bis zu dem Zeitpunkt an dem du dort versichert bist.