Autoversicherung fordert Nachzahlung, darf sie das?
Wir haben bei unserer Autoversicherung eine Fahrleistung von 15.000 km/Jahr angegeben. Allerdings sind wir 22.000 km gefahren. Jetzt fordert sie 160€ Nachzahlung, für die Äberschreitung der Kilometer.
Wir hatten in dem Jahr keinen Unfall o.ä.
Ist das richtig so?
26 Antworten
Die Prämie wurde kalkuliert auf euren Angaben. Jetzt seid ihr fast 50 % mehr gefahren, also ist eine höhere Prämie fällig. Da kannst du von Glück sagen, dass du nicht auch 50 % mehr bezahlen musst.
Streng genommen führen falsche Angaben dazu, dass der Versicherer von der Leistung frei wird, wenn ein Schaden auftritt.
Gegenüber dem Dritten natürlich nicht. Aber sie kann vom Vertrag zurück treten und den VN in Regress nehmen bei einer eklatanten Falschaussage,
Das ist hier zugegebenermaßen (noch) nicht der Fall.
Ja, die dürfen das und müssen auch Versicherungsbeiträge erstatten, wenn man weniger an km-Leistung hat. Einige Versicherer wie Huk, Allianz oder R+V passen den Beitrag rückwirkend an die tatsächlich während des Jahres gefahrenen Kilometer an und erstatten den zu viel gezahlten Beitrag zurück. Auf Antrag natürlich.
Klar, die erhaltene Leistung ist die Absicherung und nicht der Schadensfall.
Sonst würde jeder so wenig km wie möglich angeben, um das wenigste zu zahlen.
Ja, das ist richtig so. Ihr habt für eine Fahrleistung von nur 15.000 km Beitrag gezahlt, der Beitragssatz verändert sich mit der Fahrleistung.
Ja klar ist das richtig, du hast dies ja inkl. deiner Bedingungen (AKB=Allg. Kraftfahrtbedingungen) mit deiner Vertragspolice dich so einverstanden erklärt, wie z.B hier:
Auswirkung der Änderung der Jahresfahrleistung
Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Die Haftpflicht ist niemals von Leistung frei bei einem Unfallereignis.