KFZ-Unfallgutachten Gutachter Verjährung?
Hallo.
Habe mal eine rechtliche Frage. Und zwar hatte ich 03/2006 einen Frontalunfall wo ich niemals schuld war sie is in mir reingerutscht damals..
Mein Bekannter ist daraufhin ohne anforderung der Versicherung zum Gutachter gefahren und hat sein auto was ich gefahren habe begutachten lassen obwohl laut Polizeibericht er schuld sei.
Daraufhin hat seine Versicherung an denn gegener bezahlt, und die sache ist erstmal erledigt. aber nicht für ihn. der Guterachter will sein Geld und bombadiert ihn mit Rechnungen/Manhungen/schreiben etc. aber er reagiert nicht warum wieso weshalb ka ist mir auch egal.
Nun kommt aber das Böse...Anscheind hat er weil er nicht zahlen kann meinen Namen beim Gutachter angezeigt oder wieso flattert heute knapp 6 Jahre dannach ein Schreiben ins Haus wo ich xxx.000 zahlen soll...ich habe nie persönlich was gemacht...
kann mir was passieren bzw. gibt es da gesetzlich nicht ein verjährung?
besser is man weiss es, aber wie gesagt habe nichts unterschrieben bevollmächtigt oder sonst was....
so das wars
vielen dank im vorraus für die antworten. fals welche kommen ;)
mfg
3 Antworten
Du hast keinen Auftrag gegeben!
Das ist der einzig und allein entscheidende Punkt.
Im übrigen verjähren Forderungen nach 3 Jahren.
Die regelmäßige Verjährung Im Zivilrecht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich 3 Jahre. Sie ergibt sich aus § 195 BGB. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese erst am Schluss des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). So ist es möglich dass in Fällen in denen der Anspruch zu Beginn des Jahres entstanden ist, die Verjährungsfrist fast 4 Jahre beträgt. Dies ist jedoch sehr davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Jahres der Anspruch entstanden ist.
Quelle: http://www.verjaehrung.net/verjaehrung-zivilrecht.html
Wenn die Rechnung aus dem Jahr 2006 stammt, ist der 31.12.2009 der Zeitpunkt, an dem sie verjährt ist.
Aber nur wenn der Gläubiger keine Mahnungen o.ä. versand hat, was er aber in diesem Fall schon an den Fahrzeugeigentümer getan hat.
a sind es nur 4 Jahre bdie der Unfall zurück liegt, b hast du das Gutachten nicht in Auftrag gegeben und brauchst es nicht bezahlen. Schreib das dem Sachverständigen zurück. Verjährt ist die Forderung nicht, da der Sachverständige diese nicht 3 Jahre hat ruhen lassen. Wenn er nach Rechnungsstellung 3 Jahre nichts gesagt hätte wäre es verjährt. Hat er aber nicht und somit fängt die Frist erst ab der letzten Mahnung an.
Er hat den Gutachter beauftragt und muss ihn folglich auch bezahlen. Wäre der Unfall erst der Versicherung gemeldet worden, hätte die sich um einen Gutachter gekümmert und diesen auch bezahlt. Du hast damit nichts zu tun. Lasse Dich nicht verunsichern!
erst lesen dann antworten, habe nieee was unterzeichnet wie Raimund1 das schon sagt. Seine Antwort ergibt sin. ich gib das schreiben dem antwalt der soll erstmal die Rechtliche grundlage erfragen falls es die gibt..was ich niemals denke weil hab ja nichts selbst gemacht nur darum gehts....und die verjährung is au was schönes. Muss der bekannte auch nix zahlen weil verjährt...
gesetze sind manchmal schön..leider in diesem fall nicht für mich..
danke raimund1