Auto Lackschaden Kotflügel und Schürze , Gutachter wegen Wertminderung?
Hallo,
mir ist die Tage ein Fahrzeug in mein Auto gefahren. (Kotflügel und Schürze ist der Lack ab und noch ne Beule im Kotflügel).
In der Werkstatt wurde mir mitgeteilt, dass die Teile ausgetauscht werden müssen. (vorraussichtliche Kosten um die 2500Eur) Und 4 Tage lang kein Auto...
Der Fahrer der den Unfall gemacht hat möchte auf eigene Rechnung die Reperatur meines Autos zahlen und die Versicherung nicht miteinbeziehen...
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Wie sieht es mit evt. Wertminderung des Autos aus? Wer zahlt das Gutachten bzw. den Gutachter? Wer kann das entscheiden?
4 Antworten
Sobald für dich kein offensichtlicher Bagatellschaden vorliegt, hast du das Recht dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen. Um einen Bagatellschaden würde es sich handeln, wenn du erkennen kannst dass die Reparatukosten weniger als 715 € betragen und das ist ja bei dir nicht der Fall. Die Kosten gehören zum Schaden und sind vom Verursacher, Halter bzw. seiner Versicherung zu zahlen.
Von diesem Recht solltest du auch dringend gebrauch machen. Es liegt hier ein offenbarungspflichtiger Vorschaden vor, Diesen mußt du bei Verkauf des Autos angeben, von daher ist der Anspruch auf eine merkantile Wertminderung durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Auch wenn du den Schaden jetzt direkt über die Versicherung des Verursachers abrechnen solltest, kann der Verursacher diesen um nicht hochgestuft zu werden zurückkaufen.
Bei vorraussichtlichen reparaturkosten von 2500€ kannst du einen Gutachter bestellen. Der ermittelt auch eine evtl Wertminderung. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Ob er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen will, ist seine Sache. Niemand hindert ihn daran, das Geld, dass seine Versicherung an dich zahlen muss, dieser zurückzuerstatten.
Deine Forderung, anhand des VON DIR beauftragten Gutachters (lass dich nicht darauf ein, dass die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt!), stellst du auf jeden Fall an seine Versicherung.
Die Frage ist, ob überhaupt Anspruch auf Wertminderung besteht. Eine klare Abgrenzung gibt es da nicht, aber man kann davon ausgehen, dass bei einem Fahrzeugalter mehr als 4 Jahre oder 100.000 km kein Anspruch mehr besteht. Im Gegenteil, bei einem noch älteren Fahrzeug kann es sogar sein, dass ein Abzug "neu für alt" vorgenommen wird.
Abzüge "neu für alt" gibt es nur bei Kaskoschäden und hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
Den Gutachter muss der Unfallgegner zahlen.
Ich würde an deiner Stelle einen Gutachter bestellen., wer sagt dir denn, das nicht noch mehr kaputt ist ? ich würde mich da auf nichts einlassen. was ist , wenn er nachher nicht zahlt ? Dann sitzt du auf den Kosten und musst sie einklagen.Nee nee ich würde mir die Versicherung geben lassen
Danke für die Antwort!!
Was der Verursacher möchte oder zahlen will ist Nebensache. Entscheidend ist was die deutsche Rechtsprechung dazu entschieden hat.
Und was ist wenn er NUR die Reperatur des Autos zahlen möchte?
Wenn er keinen Gutachter bezahlen will, weil er der Meinung ist, dass es nicht nötig ist?