KFZ GUTACHTER BETRUG ODER RECHT?
Guten Tag ich habe folgendes Problem, mein Vater hat mit meinem Auto ein Kind angefahren, in einer 30 Zone, dieser ist über die Straße hinter Gebüschen rausgerannt so das mein Vater keine Chance hatte zu reagieren. Die Polizei sagte das Kind ist der Unfallverursacher.
Ich bin dann zum Kfz-Gutachter gegangen der den Schaden meines Autos berechnen sollte, dieser hat den Schaden bzw. den Auszahlungsbetrag von 1515€ für mich berechnet, dieser meinte auch bereits vor Ort:"Sie koennen auch den schaden schon Reparieren.".
Im endeffekt ist Rausgekommen (auch durch eingeleitete Rechtschritte keine chance) da dass Kind unter 9 Jahren war kann man diesem keine Schuld zu weisen und die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt (warum auch immer). Ich musste bzw meine Versicherung musste Arzt kosten, Schmerzensgeld und alles weitere bezahlen und meine % in der Versicherung wurden erhöht.
Doch meine Eigtl Frage ist der Kfz-Gutachter, muss dieser mich nich vorher vorwarnen das sowas passieren könnte oder sonstiges, dieser hat mir das gutachten erstellt mit dem Auszahlungsbetrag von 1515€ (die ich jetzt natürlich nicht bekomme) und fordert von mir jetzt die Summe von 440€ ein die er ja seitens der AXA (Gegnerversicherung) nicht bekommt. Des weiteren find ich den Betrag von 440€ relativ hoch dafür das er da paar Bilder gemacht hat und die Preise rausgesucht hat wie viel was der einzelteile kosten.
ICh danke euch schonmal für eure zeit.
MfG Dennis
4 Antworten
Ich kann deine Wut durchaus verstehen, die du hast, aber der Gutachter konnte zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass die Privathafpftlichtversicherung der Eltern den Schaden nicht übernimmt, weil es durchaus Privathaftpflichtversicherungen gibt, die Schäden von deliktunfähigen Kinder (Kinder unter 10 bei fahrenden Verkehr) mitversichern.
Bei einer solchen Versicherung hättest du gute Chancen gehabt dein Geld zu bekommen. Leider haben die Eltern scheinbar am falschen Ende gesperrt und das ist doppelt ärgerlich für dich.
Zudem muss sich der Gutachter nicht damit auskennen, wie die Gesetzeslage mit Kindern aussieht, sondern er muss nur die Höhe des Schadens beziffern können, ob Altschäden untergeschoben werden und ob der Schaden sich so hergetragen haben kann (oder ob doch die Beule in einem falschen Eck ist...).
Aber er ist durchaus berechtigt eine Rechnung für erbrachte Leistungen zu fordern.
Dass die Versicherung übrigens den Schaden übernommen hat, liegt übrigens an der Gefährdungshaftung des Autos. Bedeutet, dass allein, dass du ein Auto besitzt, du andere Menschen gefährdest und daher auch haftbar gemacht werden kannst.
Der Gutachter schätzt den Schaden am Auto und bietet keine Rechtsberatung. Umsonst arbeiten tut er auch nicht.
Mit Betrug hat das überhaupt nichts zu tun.
Also findet Euch damit ab und seit froh, dass nicht noch mehr passiert ist.
Ich bin nur zum Gutachter gerannt weil die Gegnerversicherung, mir ein Schreiben geschrieben hat, wie hoch sich der Schaden bei mir beläuft aufgrund dessen dacht ich die Sache wär damit erledigt und ich hatte nicht so viele Erfahrungen mit Unfällen, dann bin ich Aufgrund vom Rat eines Freunden zum Gutachter gerannt, erst im Nachhinein wurde mir von meiner Anwältin gesagt das ein KOstenvoranschlag bei einer Werkstatt vollkommen gereicht hätte.
Doch ab und zu Frage ich mich wo ich Hier gelandet bin? Wieso fordert die Familie des Kindes Schmerzensgeld?! Wär es mein KInd würde ich dem, sein Axxxx versohlen und meinem Vater danke sagen das er in der 30 zone nicht 30 gefahren ist sondern 20 und mein Kind aufgrund dessen noch Lebt. Aber egal ich hab rechtlich alles verloren und jetzt merk ich noch das mein Gutachter auch recht hat :D:D
Ich danke euch^^
Wer hat denn den Gutachter beauftragt? Wenn es die gegnerische Versicherung war, hat er an dich keine Forderungen, ansonsten musst du wohl bezahlen.
Vorwarnen muss er dich nicht. Eine Mitwirklungspflicht hast du schon auch. Du hättest dich jederzeit bei deiner Versicherung über die Vorgehensweise erkundigen können.