Hatfplicht Fernseher kaputt

6 Antworten

Hallo Hendrik,

Ein Displayschaden wird des öfteren durch einfaches hin- und herbewegen noch schlimmer. Erzähl ihm einfach dass der Fernseher bereits abgebaut war und der Schaden jetzt anders aussieht. Ist zwar skurril wie es passiert ist aber wenn die Versicherung schon schrieb dass sies wahrscheinlich bezahlen wird das schon durchgehen. Der Gutachter kennt solche Fälle mit Fernsehern bestimmt und wenn die Wahrheit erzählt wird und so Fälle bei einer Person nicht häufiger vorkommen wird die Versicherung das sicherlich übernehmen. Also kommt auch ein bisschen auf den Gutachter an aber ich schätze die Chancen auf 80%, auch wenn ich mich in dem Gebiet nicht wirklich auskenne ;) Lg

Wenn man mit Wut ein Gegenstand auf den Boden knallt, nimmt man in Kauf, dass etwas beschädigt werden kann. Also ist es auch Vorsatz. Aber selbst wenn der Versicherer in Erwägung zieht den Schaden zu erstatten, wird auf jeden Fall der Schaden in einem speziellen Labor nachgestellt. Stellt sich heraus, dass sich der Schaden so nicht zugetragen hat, wird auf jeden Fall der Haftpflichtvertrag gekündigt. Evt. gibt es dann auch noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug.

Nehmen wir aber einmal an, dass der Schaden gezahlt wird. Ist entscheidend was die Reparatur kostet. Eine Rechnung über den Fernseher muss vorgelegt werden. Sollte keine vorhanden sein, kann man ja bei eine Kopie der Rechnung nachfordern. Dies müsste nach 2 Wochen noch möglich sein. Auch hier hat der Versicherer die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, was er bei solch einer Schadensmeldung bestimmt auch tun wird.

Gruß Kematef

schlimmsten falls bekommst du ne anzeige wegen versicherungsbetrug...ansonsten muss du den schaden selber zahlen, wenn er sagt, das kann so nicht gewesen sein

Da die Gutachter der Versicherungen untereinander bestimmte Schadensbilder austauschen ("Kann so ein Schaden z. B. überhaupt von einem Feuerzeug herrühren?"), wirst du - sollte der Schaden anderweitig entstanden sein (und jetzt vielleicht ein versuchter Versicherungsbetrug vorliegen), das schon erfahren. Im schlimmsten Fall: Anzeige, Polizei, Strafverfahren. - Sollte so ein Schaden möglich sein, könnte die Versicherung zahlen - nicht aber bei Vorsatz (=Absicht)!

Wenn der Gutachter sagt, dass es so nicht passiert sein kann, hast du den schwarzen Peter. Dann musst du BEWEISEN, dass es so war. Vorher gibt es kein Geld.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht denken, dass da etwas gezahlt wird, wenn du "aus Wut" etwas zerstörst.

Wenn in deiner ersten Schadensmeldung eine Falschaussage war, kannst du das ganze sowieso vergessen. Dann ist die Versicherung von der Leistung frei.