Kann man bei einem Halterwechsel eines Autos das Kennzeichen behalten (bei untersch. Landkreisen)?
Ich möchte mein Auto auf einen neuen Halter umschreiben und zulassen (KFZ-Brief + Zulassung) der in einem anderen Landkreis wohnt. Kann er mein aktuelles Kennzeichen übernehmen?
8 Antworten
anderer Landkreis= anderes kennzeichen...würdet ihr im gleichen Landkreis wohnen geht das..funktionierte bei mir vor knapp 3mon auch, als ich ein Auto von privat kaufte und dessen kennzeichen übernahm und lediglich nen halterwechsel machte..hät ich aber in nem anderen Landkreis gewohnt, hät der vk das Auto abmelden und ich häts neu anmelden müssen, inkl. logisch, neuer kennzeichen
Ja, das geht, ist aber abhängig vom Bundesland. Es soll noch budneseinheitlich geregelt werden. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, da kannst Du von Du von einem Zulassungsbeirk in den nächsten ziehst, deine alte Nr mitnehmen. Kaufst Du dann ein anderes auto bekommst Du aber die Nr von dem neue Zulassungsbezirk.
Beispiel Du wohnst in Aachen und hast AC als Kennzeichen, ziehst nach Bielefeld, dann kannst Du an dem Auto AC behalten oder BI nehmen. Kufst Du Dir ein anderes Auto bekommst Du BI.
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das kommt zur zeit noch auf das bundesland an. in hessen z.b. kannst du das kennzeichen behalten, in rheinland-pfalz nur, wenn du von der stadt in den landkreis oder umgekehrt umziehst, und beide dieselbe anfangskennung z.b. mz verwenden. im nächsten jahr wird wohl eine änderung dahingehend kommen, dass du bei einem umzug dein kennezeichen behalten kannst. also wenn du z.b. von hamburg nach münchen umziehst mit HH weiterfahren kannst.
Wenn ich meinen Umzug melde und gleichzeitig ein neues Fahrzeug anmelde, kann ich dann mein bisheriges Kennzeichen behalten?
nein, das geht nicht, es sei denn er hat sein wohnsitz im selben zulassungsbezirk wie du, was nicht der fall ist.
Hallo
Noch zu früh , Mitte des Jahres soll es wohl kommen , aber schauen wir mal
Gruss