Kennzeichnungspflicht für private Parkplätze?
Hi,
ich würde gerne wissen, ob es eine gesetzlich festgelegte Pflicht für Parkpatzmieter (oder -eigentümer etc.) gibt, diesen als Eigentum eindeutig zu kennzeichnen?
Ich habe letztens vor dem Haus meiner Nachbarn (bin gerade erst hingezogen, keine Ahnung ob es ein Ein- oder Mehrfamilienhaus ist) geparkt und die wollten mir erzählen, der Parkplatz sei Eigentum. Eigentlich ist es aber garkein Parkplatz, sondern einfach der Straßenrand, also nichts mit Privatgrundstück oder so. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man einen "Parkplatz" am Straßenrand besitzen kann. Es ist keine Privatstraße, also kann da jeder stehen, der da stehen will, oder nicht? Selbst, WENN der Parkplatz Privateigentum ist, MUSS dieser doch eindeutig als Solches gekennzeichnet sein, oder nicht?
In welchem Gesetzbuch und bei welchen Paragraphen kann ich dazu die entsprechenden Angaben finden?
Danke schonmal, h34d5h0t
4 Antworten
Gibt es nicht. Am Fahrbahnrand rechts darf jeder parken, wenn es nicht verboten ist (Schilder, oder Verbote, die sich aus der StVO ergeben). WENN es verboten ist, darf da aber NIEMAND parken. Auch Deine Nachbarn nicht. Da ich aber nicht die Örtlichkeit kenne, kann ich jetzt nicht sagen, ob es wirklich der Fahrbahnrand ist oder doch Teil des Grundstückes. Bei Mischflächen kann man das manchmal schwer erkennen. Wenn Du Dir auch nicht sicher bist, ruf doch einfach mal die Stadt an, frag Dich durch bis zu jemandem, der zuständig ist und Dir das sagen kann. Und dann viel Spaß beim Parken und Gemecker-Anhören. Mancheiner hätte das gerne, dass das so ist. Solche Leute mag ich besonders gerne. In der Nachbarschaft direkt nach dem Einzug wegen so etwas Streit anzufangen, ist natürlich blöd, aber Duckmäusern ist nicht jedermanns Ding. Außerdem haben solche Leute eh nächste Woche den nächsten Grund, zu stänkern, selbst wenn Du duckmäuserst. Gut, dass die nicht direkt bei Dir im Haus wohnen. Aber leid tuts mir trotzdem für Dich.
Ich müßte lang suchen ob ich auch die Gesetzestexte finde - aber ich kann dir verläßlich folgendes dazu schreiben:
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Pflicht für Parkpatzmieter ihren Prkplatz zu kennzeichnen! Alles was barierefrei - dh. ohne Schranken etc. - befahrbar hat kann Privat-Land sein, ist aber sofern dort "öffentlich-rechtlicher" Zugang besteht, wie öffentliches Land zu behandeln. Das bedeutet hier gilt die StVO usw.
Ist eine Parkfläche privat angemietet/vermietet, ist der Vermieter verpflichtet diese eindeutig zu kennzeichen. Der Mieter muß die Möglichkeit haben seine angemietete Parkfläche mit Hindernissen/Barieren vor fremde Nutzung zu schützen.
Ganz einfache Kiste - alles was gut befahrbar ist, nicht EINDEUTIG gekennzeichnet ist kann man nach StVO nutzen.
Am Straßenrand einer öffentlichen Straße darf grundsätzlich jeder parken, es sei denn, dass dieses Recht auf Grund allgemeiner Vorschriften der StVO (z.B. Unübersichtlichkeit, enge Straßenstelle usw. ) oder durch Verkehrszeichen (z.B. Haltverbote, ggf. mit Ausnahmen für Bewohner) anders geregelt ist.
Eine Kennzeichnungspflicht für private Parkplätze gibt es nicht. Die erkennt man aber in aller Regel auch ohne eine solche Kennzeichnung.
Am Straßenrand gibt es keine Privatparkplätze, höchstens reservierte Plätze für Anwohner.
Die müssen dann auch gekennzeichnet sein.
Sie haben einen Parkausweis für diesen Bereich.
Dann würde dort ein Haltverbotszeichen mit dem Zusatzschild "Anwohner frei" stehen und jeder, der dort parkt, muss einen Anwohnerausweis hinter die Windschutzscheibe legen. Den könnte dann aber JEDER der dort wohnt beantragen, auch Du. Kostet ein bisschen was. Ich gehe aber mal eher davon aus, dass es sich um ein Exemplar Nachbar handelt, wie Maximilian ihn beschreibt.
Über die Reservierung müssten die Anwohner auch zusätzlich eine Bescheinigung haben, oder?