Darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf einem Privatgrundstück stehen?
Der Hofparkplatz gehört zu einer Wohnanlage einer Eigentümergemeinschaft. Zu jeder Wohneinheit gehört 1 Stellplatz. Dieser Stellplatz wird durch ein zugelassenes Fahrzeug genutzt. Ist es erlaubt, wenn dann zusätzlich ein abgemeldetes Fahrzeug auf diesem Parkplatz abgestellt wird?
11 Antworten
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf x-beliebigem Privatgrund abgestellt werden darf. Dies gilt nur, wenn das Grundstück umfriedet und abgeschlossen ist und für Dritte nicht frei zugänglich. Diese Kriterien kann eigentlich nur der Garten eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder ein vergleichbares Grundstück erfüllen. Auf einem Stellplatz eines Mehrfamilienhauses, der ja auch von anderen Bewohnern oder Besuchern leicht erreicht werden kann, darf ein nicht zugelassenes zulassungspflichtiges Kfz jedoch nicht stehen.
Deine richtige Antwort wird dem Apolon, oder wie er sich gerade nennt, aber gar nicht gefallen.
Er strotzt wieder einmal mit völligem Unwissen, wie aus seinem Kommentar und seiner Antwort zu ersehen ist.
Oh ja. Habe dafür mal einen Strafzettel bekommen, weil zwar auf einem Privatparktplatz auf meinem Privatgrundstück ein abgemeldetes Auto stand. Aber aufgrund des fehlenden Zaunes war dies nicht erlaubt. Völliger Schwachsinn zwar, aber...
Zu jeder Wohneinheit gehört 1 Stellplatz.
Dann kann man keine 2 Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück abstellen.
Außerdem müsste für das Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeug, eine Genehmigung der Hausverwaltung, bzw. der Eigentümerversammlung vorliegen.
Allerdings könnte es auch dann Ärger geben, wenn es auf dem Privatgrundstück mit dem abgemeldeten Fahrzeug zu einem Unfall kommt.
Sinnvollerweise sollte man das abgemeldete Fahrzeug in einer Garage, oder auf einem abgeschlossenen mit Mauer oder Gartenzaun umfriedetes Grundstück abstellen.
Falsche Antwort!
... nein, natürlich nicht, so zumindest hier bei uns. Die Gemeinde läßt abschleppen, wenn sie das mitbekommt.
Lachnummer?
Es ist nicht sein Hof, er ist für andere frei zugänglich, und wenn ich dort besoffen rumfahre, dürfen die Kollegen ja auch.
Dies alles solltest Du eigentlich schon wissen.
und wenn ich dort besoffen rumfahre, dürfen die Kollegen ja auch.
Dann wird dir der Führerschein entzogen!
Du schein die STVO nicht zu kennen!
Besoffen darf man gar kein Fahrzeug führen, egal wo.
So ist das.
Von der rechtlichen Seite der Straßenverkehrsordnung ist das egal.
Selbstverständlich darf auf privatem Grund ein abgemeldetes Auto stehen.
Der Vermieter muß das aber nicht dulden.
Auf einem Privatgrundstück darf es stehen. Nur nicht im öffentlichen Verkehrsraum. (Also Privatparkplatz etc. ja, öffentlicher oder Parkstreifen vor dem Haus nein).
Nicht korrekt. Es muss "umfriedet" sein! Sonst verboten.
Deine Antwort wird dem Apolon, oder wie er sich zur Zeit nennt, aber gar nicht gefallen.
War es nicht ein "Hofparkplatz"? Sowas ist nach meinem Begriff umgeben von Haus/Häusern, Mauer....
Wenn dem so wäre, dürfte kein Autohändler seine zum Verkauf stehenden Fahrzeuge in seinem Hof abstellen.
... und was bitte haben wir hier, bei einer WEG?
Einen Privatparkplatz. Allerdings sollte man das dann mit demjenigen, der den 2. Stellplatz zur Verfügung hätte, vorher absprechen (ich hatte das so verstanden,d ass auf einen Platz 2 Autos passen (quer?), bzw. man 2 zur Verfügung hat).
In einem privaten Hof lässt die Gemeinde gesichert nichts abschleppen.