Kellertür in Mietshaus steht offen wegen besserer trocknung der Wäsche. Mietrecht.

5 Antworten

Das darf sie nicht, solange Räume und Privatbesitz anderer öffentlich betretbar sind....rede mit deinem Vermieter darüber !

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 20:36

Wir stehen ehe schon mit ihm im Streit. Ich vermute, er hat es ihr nach tel. Ansprache erlaubt!

michi57319  27.12.2013, 20:38
@Internetall

Dann solltest du IHR klarmachen, daß SIE im Ernstfall dafür haftet. Der Vermieter wird seine Hände dann nämlich in Unschuld waschen, wenn etwas passiert. Das geht ja so schnell heutzutage........

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 20:46
@michi57319

Ja richtig, SIE haftet! Kann ich das schon jetzt bei meiner Versicherung anmelden. Wegen evtl. Diebstahl/ Haftbarkeit?

PunkExpert7  19.09.2015, 18:07
@Internetall

Eine Mietsache muss abschließbar sein. Wenn der Vermieter nicht dafür sorgt dann kann man eine Frist setzen und die Miete kürzen.

Ich habe eine ähnliche Frage aber nicht ganz gleich.

Mein Kellerraum ist feucht und ich möchte die Türe ständig offen stehen haben, damit der Raum entlüften kann. Die Türe hat keinen sicherheitsrelevanten Zweck für den Vermieter oder andere Mieter. Es ist lediglich mein Risiko, ob etwas aus meinem Raum geklaut wird.

Dennoch besteht der Vermieter darauf, dass meine Tür zu bleibt. Darf er das?

Grüße!

Nein, das geht garnicht. Höchstens kurzzeitig unter Aufsicht. Der, der sie offen läßt, haftet

ViribusUnitis  27.12.2013, 21:08

P.S: Es geht schon deshalb nicht, weil in der kalten Jahreszeit auch die Gefahr besteht, daß was einfriert, Mäuse nutzen die Gelegenheit ins Warme zu kommen. Ich würde das auf jeden Fall nicht dulden. Der Vermieter muß das sofort unterbinden, im eigenen Interesse. Hat die Waschküche kein Fenster, das man zum Lüften ab und zu öffnen könnte?

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 21:21
@ViribusUnitis

Ach, natürlich hat er das. Wenn ich micht nicht verzählt habe, sind es 6 kleiner Fenster die für Durchlüftung sorgen. Sie wohnt seit 50 Jahren hier. Ich denke es ist eine Marotte, für die sie bislang niemand zur Rede stand. Meine neue Waschmaschine steht da, ihre nicht, die steht bei ihr schön sicher in IHRER abgeschlossenen Wohnung!

ViribusUnitis  27.12.2013, 22:03
@Internetall

Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn du den richtigen Ton triffst und sachlich erklärst, warum du das möchtest, die Mietern und vor allem die Vermieterin nicht deiner Meinung wären. Gründe: Einbrecher/Diebe, Kälte, Wasserrrohrbruch, Ungeziefer, Mäuse...

Ansonsten könntest du die Forderung nach ** "ordentlich geschlossene Kellertür, wenn sich keine Person in der Waschküche aufhält"** schriftlich mit Fristsetzung den betreffenden Personen zusenden, wenn die Mieterin und die Vermieterin sich nicht einsichtig zeigen.

Rat und Hilfe, wie du weiter vorgehen sollst, kannst du evtl. beim Deutschen Mieterbund erhalten.

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 22:10
@ViribusUnitis

Das dachte ich doch bisher auch, dass der richtige Weg der ist, an die Vernunft zu appelieren. Nun bin ich sehr freundlich und aufgeschlossen, immer mit dem richtigen Ton bedacht, somit habe ich einen sehr freundlichen Zettel dort hingehängt, darum höftlichst gebeten, ich wolle keinen Unfrieden im Haus, etc. Nach 2 Tagen stand die Tür für ca. 4-6 Stunden auf. Wir sind schon mit dem DMB in Verbindung wegen anderer Sachen. Wir wohnen seit 6 Monaten hier und kommen schon aus einem sehr desolaten Mietverhältnis. So langsam zweifelt man an sich und frag sich, ob man noch gescheid ist, oder die Dinge zu eng sieht. Meine Waschmaschine plus meine gewaschene Wäsche sind für jedermann zugänglich, nur weil meine Nachbarin meint, bei geöffneter Tür trocknet es schneller. Irgenwas passt doch da nicht.....

Nein - Es sei denn, sie befindet sich im Keller oder ihrer Wohnung und sieht immer, wenn jemand unbefugt hereinkommt.

Würde man in der Bank die Tür zum Safe auch offen stehen lassen und weggehen?

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 20:34

Ich habe schon ein Zettel an die Kellertür gehängt, wo ich das erlischen meines Versicherungsschutzes schildere. Interessiert sie nicht. Tür steht auf!

Darf sie das?

Nicht ihr, der Vermieter entscheidet, ob die Nebeneingangstür seines Eigentums tagsüber verschlossen gehalten werden muss oder nicht :-O

Und den Nachweis, dass ein Einbrecher nun ausgerechnet diesen Weg genommen haben soll statt sich etwa durch Klingeln Zugang zum Treppenhaus verschaffte und von dort und über die Kellertür eindrang, dürft ihr gerne führen.

Internetall 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 21:14

Bei uns in der Straße sind diverse Einbrüche in Garagen, Rollerdiebstahl, Vandalismus etc. in der Vergangenheit aufgetreten. Ich frag mich, wer haftet für meine Waschmaschine, die für jedermann frei zugänglich dort zur Mitnahme oder wahlweise zur Zerstörung bereit steht. Damit ist nicht IHRE Waschmaschine gemeint, die steht sicher bei Ihr in der Wohnung!!